Papst schafft neuen Zugang zur Seligsprechung
Papst Franziskus hat die freiwillige Hingabe des Lebens für andere als einen Grund zur Seligsprechung erklärt. Das Kirchenoberhaupt stellte die Aufopferung des eigenen Lebens mit kurz darauf eintretender Todesfolge als weiteren Sachverhalt neben die bereits bestehenden des Martyriums und des heroischen Tugendgrads. In seinem Motu Proprio "Maiorem hac dilectionem" vom Dienstag bezeichnete Franziskus die Inkaufnahme des eigenen Todes zum Wohle anderer als "der Bewunderung würdig, welche die Gemeinschaft der Gläubigen denjenigen vorbehält, die freiwillig das Martyrium angenommen oder mit heroischer Tugend ein christliches Leben gelebt haben". Der Titel des päpstlichen Erlasses bezieht sich auf die Stelle im Johannesevangelium, in der Jesus von der Hingabe des Lebens spricht: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt." (Joh 15,13)
In einem kirchenrechtlichen Verfahren zur Seligsprechung muss auch beim Sachverhalt der Aufopferung des Lebens ein Wunder nachgewiesen werden. Zudem muss der Verstorbene im Ruf der Heiligkeit und Wundertätigkeit stehen und ein Leben geführt haben, das wenigstens in einem normalen Umfang den christlichen Tugenden entsprochen hat. Der neue Grund für eine Seligsprechung war im vergangenen Jahr in der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse diskutiert worden und gilt auch für Heiligsprechungen. Die Regelungen für die Kanonisation in der Apostolischen Konstitution "Divinus Perfectionis Magister" von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1983 werden entsprechend ergänzt. (rom)