"Verlust für die Qualität der Rechtsprechung"
Der Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher kritisiert die Abschaffung der zweiten Instanz bei den katholischen Eheannullierungsverfahren. Dies werde wahrscheinlich einen "merklichen Verlust für die Qualität der Rechtsprechung" nach sich ziehen, sagte er am Donnerstag in Augsburg. Assenmacher bezeichnete die Entscheidung als "Hammer". Die bisherige zweite Instanz habe die Qualität der Urteile gefördert.
Der Wegfall ist Teil der Reform der kirchlichen Eheprozessordnung, die Papst Franziskus im vergangenen Jahr verkündet hatte. Katholischen Frauen und Männern, die sich getrennt haben, soll damit die Annullierung der geschlossenen Ehe erleichtert werden. Die Zahl der diesbezüglichen Verfahren in Deutschland hat sich seither in einem Umfang zwischen 25 und 50 Prozent merklich erhöht.
Assenmacher äußerte sich bei der zweitägigen Konferenz "Über die Eheprozesse" (De Processibus Matrimonialibus). Dabei diskutieren rund 100 Experten über aktuelle Entwicklungen im kirchlichen Eherecht. (KNA)