Das kirchliche Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit der Ehe soll reformiert werden

Wenn die Ehe keine war

Veröffentlicht am 05.11.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirchenrecht

Bonn ‐ Behutsam hatte sich die Familiensynode im Vatikan mit der Realität von gescheiterten Beziehungen auseinandergesetzt. Dabei ging es auch um eine geplante Reform des kirchlichen Verfahrens zur Annullierung von Ehen. Kirchenrechtsexperten äußern sich wohlwollend über die bislang vagen Reformpläne.

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"Ich bin davon überzeugt, dass wesentlich mehr Menschen aus gescheiterten Ehen erfolgreich den Weg eines Annullierungsverfahrens beschreiten könnten, als dies bislang der Fall ist", sagt der Offizial der Diözese Würzburg, Stefan Rambacher, der auch Vorsitzender der Konferenz der deutschsprachigen Offiziale ist. Noch vor einer Diskussion über mögliche Reformansätze hält er jedoch eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Ehenichtigkeitsverfahren für notwendig: "Wichtig wäre aber auch, dass kirchliche Eheverfahren etwas sachlicher und zutreffender behandelt würden, im öffentlichen Diskurs und auch im binnenkirchlichen Bereich, damit sie ihr ungerechtfertigt schlechtes Image verlieren."

Die Partnerschaft zweier Menschen kann nach kirchlichen Maßstäben nur dann eine Ehe sein, wenn sie deren Wesenseigenschaften aufweist. Im Canon 1056 des Codex Iuris Canonici heißt es: "Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit". Mit diesem Anspruch verbindet das Recht hohe Hürden, die es vor der Eheschließung zu überwinden gilt. Dies ist keine bürokratische Gängelei, sondern verfolgt einen Zweck: Die Kirche möchte das Mögliche tun um sicherzustellen, dass die neu geschlossene Ehe auch fruchtbar sein kann.

Bild: ©POW/Markus Hauck

Stefan Rambacher ist Mitglied des Würzburger Domkapitels und leitet als Offizial das diözesane Kirchengericht.

Eine anspruchsvolle Auffassung von der Ehe

"Die Kirche hat eine hohe und anspruchsvolle Auffassung von der Ehe", erklärt Rambacher. "Dies erfordert verständlicherweise von den Brautleuten eine ausreichende menschliche Reife und Beziehungsfähigkeit, aber auch die Freiheit ihrer Entscheidung und den Willen, eine solche unverbrüchliche Bindung mit der Verantwortung für Partner und Kinder einzugehen." Aufgrund der großen Tragweite dieser Entscheidung ist die wirklich freie Willensentscheidung der beiden Partner von großer Bedeutung. Ohne sie, bei einem sogenannten Konsensmangel, kommt keine gültige Ehe zustande. Das kann etwa daran liegen, dass einer der Partner sich zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht im Klaren darüber war, welche Wirkungen die Ehe für ihn entfalten wird. Schließt einer der Partner – möglicherweise auch unausgesprochen – einen Kinderwunsch oder gar die Sorge um den anderen Ehepartner aus, wird ebenfalls keine gültige Ehe geschlossen.

"Wenn ich heirate und mein Eheversprechen nicht auch so meine, bin ich unaufrichtig und zwar auf gravierende Art und Weise", stellt Professor Georg Bier fest, der an der Universität Freiburg katholisches Kirchenrecht lehrt. Das festzustellen sei jedoch nicht immer einfach. "Dem Anschein nach kann eine Ehe bestanden haben. Es kann aber Gründe für die Nichtigkeit des Eheversprechens geben, die eben nicht offenkundig sind." Nach diesen Gründen, zu denen auch Ehehindernisse gehören, wird im Nichtigkeitsverfahren gesucht.

Zur Scheidung ist die Kirche nicht ermächtigt

Bild: ©

Zivile Ehescheidungen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1953 und 2013.

"Grundsätzlich geht es in den Ehenichtigkeitsprozessen um die Frage, ob die Ehe zum Zeitpunkt der Heirat gültig geschlossen wurde", fasst Offizial Rambacher zusammen. Das sei etwas grundsätzlich anderes als die zivilrechtliche Scheidung und daher hält er auch Begrifflichkeiten wie "Scheidung auf katholisch" für problematisch. "Denn sie erwecken den falschen Eindruck, als würden in diesen Verfahren, ähnlich wie nach weltlichem Recht, bestehende Ehen geschieden oder aufgelöst. Dazu sieht sich die Kirche aber bei gültigen und sakramentalen Ehen aufgrund der eindeutigen Botschaft Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht ermächtigt." Auch Georg Bier hält solche Begrifflichkeiten nicht für hilfreich, da sie ein Bild vom kirchlichen Eheverfahren erzeugen, das so nicht stimmt. "In Wirklichkeit wird festgestellt, dass von Anfang an gar keine Ehe bestand", erläutert Bier.

Gemein hat das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren mit einer zivilen Scheidung bestenfalls die Anrufung eines Gerichts. Rambacher erläutert dessen Arbeit: "Das Gericht prüft auf Antrag eines Partners, ob zum Zeitpunkt der Heirat bei einem der beiden eine wesentliche Voraussetzung im Ehewillen oder der psychischen Ehefähigkeit gefehlt hat." Neben den Partnern selbst kommen dabei auch Zeugen, beispielsweise enge Freunde der Partner oder Gutachter zu Wort. Letztere können helfen, zu klären, ob die Partner bei der Hochzeit überhaupt imstande waren, eine so verantwortungsvolle Beziehung einzugehen. Am Ende steht dann ein Mehrheitsvotum der drei Richter des Gerichts. Eine zweite, unabhängige Instanz, also beispielsweise das Kirchengericht einer benachbarten Diözese, prüft im Anschluss alle Prozessakten und muss zum gleichen Ergebnis kommen. "Dieser Ansatz ist für mich auf dem Hintergrund des Eheverständnisses der Kirche gut nachvollziehbar und plausibel", urteilt Rambacher.

Die persönliche Geschichte nicht auslöschen

In dessen Diözese Würzburg wurden im Jahr 2013 insgesamt 35 Verfahren aufgenommen, die auch zumeist mit einem Urteil im Sinne des Anstragsstellers, also der Feststellung der Nichtigkeit der Ehe, abschlossen. "Diese hohe Quote hängt allerdings auch damit zusammen, dass bereits in den Beratungsgesprächen am Anfang ehrlich gesagt wird, wenn kein kirchenrechtlicher Nichtigkeitsgrund ersichtlich ist", erklärt Rambacher. Dementsprechend sei die Zahl der Beratungen höher als die der tatsächlich eröffneten Verfahren.

„Die Beweisführung in einem solchen Verfahren ist nicht kompliziert, es erfordert aber einigen Aufwand.“

—  Zitat: Prof. Georg Bier

2012 wurden weltweit etwa 50.000 kirchliche Eheschließungen für nichtig erklärt. Nur gut 750 Nichtigkeitsfeststellungen entfielen dabei auf die deutschen Diözesen. Im gleichen Zeitraum wurden allein in Deutschland 180.000 Zivilehen geschieden.

Es gibt viele Gründe, weshalb diese Zahlen so weit auseinander gehen. Ein Grund ist, dass viele Gläubige ihre Partnerschaft trotz Scheitern nicht "löschen" möchten. Georg Bier bestätigt: "Nicht wenige Leute sagen: 'Ich will das nicht. Es war richtig, so lange es gedauert hat.'" Dies sei jedoch nicht das Anliegen des kirchlichen Ehenichtigkeitsprozesses. "Die Annullierung einer Ehe meint selbstverständlich nicht, damit einen Teil der Lebensgeschichte auszulöschen, wie oft vorgeworfen wird", so Stefan Rambacher, der die Nichtigkeit ausdrücklich nur auf die rechtliche Dimension bezogen wissen möchte.

Je schneller, desto hilfreicher

Abschreckend kann auch die Verfahrensdauer wirken. Bisher können sich Eheprozesse teilweise über viele Monate und sogar Jahre hinziehen. "Würden die Verfahren noch zügiger geführt werden können, käme dies vielen Betroffenen sicher entgegen und würde in dieser Hinsicht manche Hürde abbauen", so Rambacher.

Die Reform des kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens, die Papst Franziskus im September 2014 angestoßen hatte, soll daher auch im Bereich der Verfahrensdauer Besserungen bringen. Wie genau das Verfahren zu diesem Zweck geändert werden soll, ist jedoch unklar. Konkrete Vorgaben wurden vom Papst nicht gemacht und auch ein Entwurf der Gesetzesänderung wurde bislang noch nicht veröffentlicht.

Bier in seinem Büro.
Bild: ©KNA

Georg Bier ist Professor für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg.

"Wie will man so ein Verfahren reformieren?" Der Kanonist Bier hält den Prozessablauf selbst nicht für grundsätzlich reformbedürftig. "Die Beweisführung in einem solchen Verfahren ist nicht kompliziert, es erfordert aber einigen Aufwand", wie Bier in seiner langjährigen Tätigkeit als Eherichter feststellen musste. Beim Inhalt des Verfahrens sieht er wenig Spielraum für Änderungen, "wenn man sich nicht vorwerfen lassen will, jetzt doch eine Scheidung zu haben." Eine Beschleunigung des Verfahrens hält er zwar grundsätzlich für sinnvoll, "man wird aber eine gewisse Sorgfalt nicht entfallen lassen können".

Unter den bisher vorgebrachten Reformideen fand sich auch ein möglicher Verzicht auf die Überprüfung des Urteils in zweiter Instanz. Eine solche Änderung könnte, nach der Einschätzung Rambachers, das Verfahren um einige Monate verkürzen. "Andererseits gewährleistet der Zwei-Instanzen-Weg auch ein Stück Transparenz und Qualitätssicherung der kirchlichen Eheverfahren". Auch die Synodenväter der Familiensynode seien sich einig gewesen, dass ein beschleunigtes Verfahren noch dem Anspruch auf Wahrheit genügen muss.

Zustimmung bei den Experten

Der Wissenschaftler Bier weiß auch aus seiner langjährigen Erfahrung an kirchlichen Gerichten, dass diese stets an einem barmherzigen Umgang mit den Verfahrensbeteiligten interessiert sind. "Sie versuchen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", erklärt er. "Augen zudrücken ist aber keine Barmherzigkeit." Es gehe den Gerichten immer darum, dem Gesetz gerecht zu werden und zugleich pastoral sinnvolle Entscheidungen zu treffen. "Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit", zitiert Bier den Kirchenlehrer Thomas von Aquin. In Einzelfällen werden die geplanten Reformen daher helfen, zeigt Bier sich überzeugt.

Stefan Rambacher hält die Reformvorhaben ebenfalls für sinnvoll. "Die kirchlichen Eheverfahren können zur Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen zumindest einen wichtigen Beitrag leisten", meint er. Angesichts des Wertewandels müsse davon ausgegangen werden, dass bei vielen Gläubigen der Wille zu unauflöslichen Bindungen wie der Ehe schwächer geworden ist. Das Ehenichtigkeitsverfahren sei dabei keineswegs ein Allheilmittel in der Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen. Aber auch wenn es nur um Hilfe im Einzelfall gehe, sei diese wertvoll. Denn, so berichtet Rambacher aus seinen Erfahrungen, in vielen Fällen würde ein kirchlicher Eheprozess den Menschen wesentlich dabei helfen, sich mit einem Bruch der eigenen Lebensgeschichte auszusöhnen.

Von Kilian Martin

Aktuelle Ergänzung

Einem Bericht von Radio Vatikan zufolge möchte Papst Franziskus im Zuge der Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens auch prüfen lassen, ob die gerichtlichen Verfahren zukünftig ohne Kosten für die Antragsteller geführt werden können. Dies sagte er am Mittwoch zu einer Gruppe von Kirchenrechtlern. Die Kanonisten nehmen gegenwärtig am höchsten Vatikanischen Gericht, der Römischen Rota, an einem Kurs über Ehenichtigkeitsverfahren teil. Der Papst hatte sie zu einer Privataudienz empfangen. Der Vorschlag, die Verfahren zukünftig kostenlos durchzuführen, sei laut dem Bericht schon auf der Familiensynode im Oktober vorgebracht worden. Dem Papst sei es zudem ein besonderes Anliegen, einer Verknüpfung des pastoralen Anliegens der Gerichtsprozesse mit wirtschaftlichen Interessen entgegenzuwirken. Als Erzbischof von Buenos Aires hatte er nach eigenen Angaben einen Mitarbeiter des dortigen Kirchengerichts aus dem Amt entlassen müssen. Bei dem Mann habe man sich für hohe Geldsummen kirchenrechtliche Annullierungen und zivilrechtliche Scheidungen erkaufen können. (kim)