Eine Feier zum Lob Gottes
Generationen von Gläubigen bezeugen: Durch die Geschichte hindurch hat sich Gott den Menschen zugewendet. Und auch heute können wir seine Liebe erfahren. Wenn Christen Gottesdienst feiern, dann antworten sie auf diese Erfahrung mit Gebet und Gesang, mit Lob, Dank und Bitte. Die Kirche vertraut darauf, dass dort, wo "zwei oder drei im Namen Jesu Christi versammelt sind" (Matthäus-Evangelium 18,20), er selbst mitten unter ihnen gegenwärtig ist. Die lebendige Beziehung zwischen Gott und den Menschen wird durch Christus ermöglicht. Mit ihm ist der Christ durch seine Taufe auf das Engste verbunden.
Die katholische Kirche kennt verschiedene Gottesdienstformen: Zunächst die Feier der sieben Sakramente Taufe, Firmung, Eucharistie (Messfeier), Buße (meist als Beichte), Krankensalbung, Weihe (Ordination zum Diakon, Priester, Bischof) und Ehe. Nicht zu vergessen sind die Tagzeitenliturgie (tägliche Gebetszeiten), die kirchliche Begräbnisfeier, Segensfeiern und eigenständige Wort-Gottes-Feiern, aber auch Prozessionen, Andachten oder andere Gebetsgottesdienste.
Alle Sinne werden angesprochen
In der Mitte des gottesdienstlichen Lebens der Gemeinde steht die Feier der Eucharistie (griech.: Danksagung), in der die Gemeinschaft mit Christus besonders zum Ausdruck kommt. Bei dieser Feier in der Gestalt eines rituellen Mahles wird deutlich, dass Gottesdienst Sache der ganzen Gemeinde mit unterschiedlichen Rollen und Aufgaben ist.
In der Feier der Messe beispielsweise wirken unter der Leitung von Bischof oder Priester viele zusammen, zum Beispiel Diakon, Lektor, Kommunionhelfer, Ministranten, Chor, Musiker, Mesner. Die ganze Feiergemeinde begeht das Osterereignis von Leben, Tod und Auferstehung Jesu Christi und erhält Anteil an seinem Heilswerk. Daher fordert das Zweite Vatikanische Konzil die volle, bewusste und tätige Teilnahme aller Mitfeiernden.
Die Feier setzt sich aus vielen Elementen zusammen. Dazu gehören Gebete, Bibeltexte, Gesang, Körperhaltungen. Auch verschiedene Farben oder die Verwendung von Weihrauch gehören dazu. So spricht der Gottesdienst die Sinne umfassend an.
Die tatsächliche Gestalt des Gottesdienstes hat sich im Laufe der Geschichte gewandelt, wobei sie immer auf ihren Ursprung in Jesus Christus ausgerichtet war. Aus diesem Grund sind auch verschiedene Erscheinungsformen der Eucharistiefeier denkbar. Im Folgenden werden die ordentliche und die außerordentliche Form der Messfeier vorgestellt.
Der Autor
Der promovierte Theologe Florian Kluger war mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft der Universität Würzburg. Derzeit habilitiert er sich an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.Die ordentliche Form der Messfeier
Im Lauf der Geschichte haben sich unterschiedliche Riten herausgebildet. Grob können so westliche (z.B. römischer Ritus oder reformatorische Riten) und östliche Traditionen (z.B. byzantinischer Ritus) unterschieden werden.
Der römische Ritus hat sich in der katholischen Kirche besonders durchgesetzt. Ihm folgt auch die heutige ordentliche Form der Messfeier, die sich im deutschen Messbuch von 1975 und späteren Auflagen findet. Als lateinische Vorlage dient das römische Messbuch von 1970 und seine späteren Auflagen. Zwar kann Latein weiterhin verwendet werden, doch liegen die gottesdienstlichen Bücher in einer Vielzahl volkssprachiger Übersetzung vor. Dies soll die volle, bewusste und tätige Teilnahme aller Mitfeiernden unterstützen.
Aufbau der Messfeier
Die Messe besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, zu denen die Eröffnung und der Abschluss hinzukommen. Im Einzelnen gliedert sich die Feier folgendermaßen:
Eröffnung
Einzug mit Gesang; Verehrung des Altares mit Kuss und Beweihräucherung durch den Vorsteher; Begrüßung der Gemeinde; Einführung; Bußakt; Kyrie; Gloria; Tagesgebet
Wortgottesdienst
Lesungen; Zwischengesänge; Evangelium; Predigt; Glaubensbekenntnis; Fürbitten
Eucharistiefeier (im engeren Sinn)
Gabenbereitung; Eucharistisches Hochgebet; Kommunionteil mit Vaterunser, Friedensgruß, Brotbrechung/Agnus Dei, Kommunionempfang, Schlussgebet
Abschluss
Vermeldungen; Segen; Entlassung; Altarkuss; Auszug
Die außerordentliche Form der Messfeier
Der so genannte tridentinische Ritus wurde im Auftrag des Konzils von Trient mit dem Messbuch von 1570 eingeführt. Das Trienter Konzil beabsichtigte - ebenso wie das Zweite Vatikanische Konzil - eine Reform der Liturgie, was damals zur Folge hatte, dass andere Traditionen untergingen, weil sie verboten oder verdrängt wurden.
Immer wieder wurden kleinere Veränderungen an diesem Ritus vorgenommen. Die letzte Ausgabe dieses Messbuchs wurde im Jahr 1962 unter Papst Johannes XXIII. herausgegeben. Zwischenzeitlich gab das Zweite Vatikanische Konzil eine umfassende Liturgiereform in Auftrag. 1970 konnte Papst Paul VI. das erneuerte römische Messbuch approbieren, das damit das Vorgängerbuch ablöste. Bereits Papst Johannes Paul II. gestattete jedoch unter bestimmten Bedingungen für einige Gruppierungen die Verwendung des Messbuches von 1962. Im September 2007 wurde es von Papst Benedikt XVI. durch ein Motu proprio, ein päpstliches Rundschreiben, wieder allgemein unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
In diesem Motu proprio bezeichnet der Papst diese Form der Liturgie als "außerordentliche Form" des römischen Ritus, um sie von der normalen, allgemein üblichen Form zu unterscheiden. Für die außerordentliche Form der Liturgie ist unter anderem der exklusive Gebrauch des Lateinischen und nur beschränkte Gemeindebeteiligung charakteristisch.
Die ordentliche Form versteht Gottesdienst demgegenüber stärker als Versammlung des Volkes Gottes mit Gemeindebeteiligung. Um dies zu verwirklichen, hat sich der unter anderem Gebrauch der Volkssprache allgemein durchgesetzt, so dass Lesungen, Gebete und Gesänge verstehend mitvollzogen werden können. Dies entspricht dem Wunsch der Konzilsväter: "Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist." (Liturgiekonstitution Nr. 14)
Gegenüber Befürchtungen, die erneuerte Liturgie würde mit der Wiederzulassung der so genannten außerordentlichen Form zurückgedrängt, schreibt der Papst in seinem Begleitbrief an die Bischöfe: "Dazu ist zunächst zu sagen, dass selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form – die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt."