Zeitung: Papst schickt Aufseher nach Limburg

Besuch aus dem Vatikan

Veröffentlicht am 08.09.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Limburg

Limburg/Wiesbaden/Frankfurt ‐ In den Konflikt über die Amts- und Lebensführung des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst greift jetzt der Vatikan unmittelbar ein. Wie der Vatikan und das Bistum Limburg bestätigten, werde Kardinal Giovanni Lajolo (78) am Montag in Deutschland erwartet. Der ehemalige vatikanische Spitzendiplomat solle sich ein Bild von der Lage in Limburg verschaffen und vermitteln. In einer Pressemitteilung trat das Bistum Limburg Gerüchten entgegen, Lajolo komme als "Apostolischer Visitator".

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Der Limburger Bischof war in den letzten Wochen in die öffentliche Kritik geraten. In einem offenen Brief kritisierten die Stadtversammlung der Frankfurter Katholiken sowie Priester und Laien die Führung des Bistums . Unter anderem wurde ihm mangelnde Kommunikation vorgeworfen. Kritik entzündete sich auch an den Kosten für das neue Diözesane Zentrum und das bischöfliche Haus, das etwa dreimal so viel Geld gekostet haben soll wie zunächst geplant – Tebartz-van Elst macht dafür unter anderem strenge Denkmalschutzauflagen verantwortlich. Zudem ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Kardinal Giovanni Lajolo.
Bild: ©

Kardinal Giovanni Lajolo.

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte zunächst berichtet, Lajolo komme als "Apostolischer Visitator", also eine Art Aufseher des Heiligen Stuhls mit besonderen Befugnissen - etwa uneingeschränkte Akteneinsicht. Sowohl der Limburger Bistumssprecher Stephan Schnelle als auch Vatikan-Sprecher Federico Lombardi bestätigten am Samstag den Besuch von Lajolo, betonten aber, der Vatikan-Diplomat wolle Tebartz-van Elst den Rücken stärken. "Er plant nicht eine Untersuchung oder Absetzung, sondern der Besuch dient dem brüderlichen Gespräch", versichert Schnelle. Es handele sich gerade nicht um eine "Apostolische Visitation" mit besonderen Befugnissen bei einer tiefgreifenden Untersuchung.

Die Verwirrung könnte daher rühren, dass der Limburger Bischof am 30. August, zwei Tage nach einem Besuch im Vatikan, sehr wohl selbst den Heiligen Stuhl um eine "Apostolische Visitation" bat. Sein Ziel war nach Angaben des Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, "der gegenwärtigen, durch inneren wie äußeren Unfrieden gekennzeichneten Situation im Bistum Limburg zu begegnen".

"Volles Vertrauen" des Heiligen Stuhls

Nachdem Ouellet dieses Anliegen Papst Franziskus vorgetragen hatte, teilte er "Seiner Exzellenz dem Hochwürdigsten Herrn Monsignore" Tebartz-van Elst mit: "Der Heilige Stuhl hegt volles Vertrauen in Ihre Amtsführung und sieht darum auch keinen Anlass für eine Apostolische Visitation im Bistum Limburg." Gleichwohl seien die Ausführungen des deutschen Oberhirten ernstzunehmen und die Reaktionen in den Medien nicht zu übersehen.

Diese Umstände "belasten die Einheit zwischen Bischof und Volk, trüben die Sendung der Kirche und drohen nicht zuletzt, die Integrität Ihres Amtes wie Ihrer Person öffentlich zu beschädigen", schrieb Ouellet. Daher entsende der Pontifex Lajolo zu einem brüderlichen Besuch. Der Kardinal werde Gespräche führen, "um wachen Auges auf die Gegebenheiten Ihrer Ortskirche zu schauen, die Geister zu unterscheiden helfen, gegebenenfalls brüderlich zu ermahnen, vor allem aber um Ihren bischöflichen Dienst zu stützen und zum Frieden und zur Einheit zu ermutigen." Bistumssprecher Schnelle sagt, Tebartz-van Elst freue sich auf den Besuch.

Tebartz-van Elst rechnet nicht mit einer Anklage

Bezüglich des vermeintlich falschen Eidestattlichen Erkläruung rechnet der Limburger Bischof rechnet derzeit nicht mit einem Strafbefehl oder einer Anklage. Sein Anwalt gehe davon aus, dass er keine vorsätzliche Falschaussage gemacht habe, sagte der Bischof in einem Interview in der Samstagsausgabe des "Wiesbadener Kurier".

„Heute frage ich mich, ob sich ein juristisches Vorgehen lohnt“

—  Zitat: Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

Eine Entscheidung in dem Verfahren ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ende September zu erwarten. Im Kern geht es dabei um Berichte des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und des Internetportals "Spiegel online" über einen Indienflug des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bistums Limburg hatte der Generalvikar vor allem aus seinen Bonusmeilen ein Upgrade in die Erste Klasse finanziert.

Tebartz-von Elst denkt an juristisches Vorgehen

In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem "Spiegel"-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt antwortet der Bischof auf den Vorhalt des Redakteurs "Aber Sie sind doch Erster Klasse geflogen" mit "Business-Class sind wir geflogen". In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen Tebartz-van Elst, weil er in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.

Dem "Wiesbadener Kurier" sagte der Bischof: "Ich war auf dem Domplatz mit dem Vorwurf überfallen worden, ich hätte Mittel des Bistums verschwendet. Ich hatte dazu gesagt, wir sind nach den Richtlinien der Bischofskonferenz Business Class geflogen. Das Ticket war auf Business Class ausgestellt. Ich habe gesagt, wie wir gebucht haben." Auf die sich daran in dem Interview anschließende Frage, ob er das heute alles wieder sagen würde, antwortete Tebartz-van Elst: "Heute frage ich mich, ob sich ein juristisches Vorgehen lohnt". (mir/KNA/dpa)

Das ist Kardinal Giovanni Lajolo

Lajolo war zwischen 1995 und 2003 Apostolischer Nuntius in Deutschland, anschließend bis 2006 vatikanischer "Außenminister". Lajolo ist nun Mitglied der vatikanischen Kongregation für die Bischöfe. Ein Apostolischer Visitator kann mit päpstlicher Vollmacht ausgestattet unter anderem Einblick in alle Akten des Bistums und des Bischöflichen Stuhls verlangen. Nach der Visitation legt er dem Papst einen umfassenden Bericht über die Lage vor und gibt gegebenenfalls Empfehlungen, wie Missstände ausgeräumt werden können. (KNA)