Vatikan bekräftigt Position zu wiederverheirateten Geschiedenen

Von der Barmherzigkeit und Gottes Geboten

Veröffentlicht am 25.10.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Ein Lebkuchenherz liegt im Wald.
Bild: © KNA
Wiederverheiratete Geschiedene

Vatikanstadt ‐ Ich glaube, dass dies die Zeit der Barmherzigkeit ist". Seit dieser Äußerung von Papst Franziskus mit Blick auf wiederverheiratete Geschiedene Ende Juli keimen vielerorts Spekulationen, unter dem neuen Papst könnte es auch zu einer Lockerung des Ausschlusses wiederverheirateter Geschiedener von den Sakramenten kommen. Zusätzlich befeuert wurden solche Mutmaßungen durch die Ankündigung einer Sonderbischofssynode zu Familienseelsorge im Herbst 2014, die sich auch mit diesem Thema befassen soll.

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Nun hat der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, Spekulationen über eine mögliche Änderung der kirchlichen Position im Namen der Barmherzigkeit einen Dämpfer erteilt. Das Argument der Barmherzigkeit greife "zu kurz", so Müller in einem Aufsatz, den die vatikanische Tageszeitung "Osservatore Romano" am Mittwoch veröffentlichte .

Gottes Gebote blieben unabhängig davon verpflichtend. Die "ganze sakramentale Ordnung" sei selbst "ein Werk göttlicher Barmherzigkeit" und könne nicht "unter Berufung auf dieselbe aufgehoben werden".

Hinzu kommt nach Müller die "Gefahr einer Banalisierung des Gottesbildes". Wenn wiederverheiratete Geschiedene, aus kirchenrechtlicher Sicht in einer ungeordneten Situation lebend, zur Kommunion dürften, könnte aus Sicht Müllers der Eindruck entstehen, als ob Gott "nichts anderes vermag, als zu verzeihen".

Gewissensentscheidung kein Argument

Zum Geheimnis Gottes gehörten neben der Barmherzigkeit jedoch auch seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften Gottes unterschlüge, nehme man auch die Sünde nicht ernst - aber dann, so folgert Müller, könne man auch keine Barmherzigkeit vermitteln.

Die jüngst veröffentlichte Handreichung aus dem Erzbistum Freiburg bringt dagegen eine Gewissensentscheidung der Betroffenen ins Spiel. Doch auch sie kann nach Müller kein Argument für eine Zulassung zu den Sakramenten sein. Er sieht dahinter einen "problematischen" Begriff von Gewissen und verweist darauf, dass eine als Sakrament verstandene Ehe nicht nur die Beziehung zweier Menschen betreffe, sondern auch die Kirche als Ganze. Deshalb könne nicht das Gewissen des Einzelnen, sondern nur die Ehegerichtsbarkeit der Kirche über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden.

Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller.
Bild: ©dpa/Armin Weigel

Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller.

Auf diesen kirchenrechtlichen Weg der Eheannullierung verweist der Präfekt der Glaubenskongregation, wenn es um das Dilemma von Wiederverheirateten geht. Heute wüssten viele Brautleute gar nicht mehr genau, was Ehe im katholischen Sinne überhaupt bedeute; daher seien möglicherweise mehr Trauungen als früher ungültig. Eine Überprüfung dieser Verbindungen in einem kirchlichen Gerichtsverfahren könnte zu einer "Lösung von Problemen führen", so Müller. In diesem Sinne hatte sich auch Papst Franziskus geäußert.

Im Kern nicht neu

Müllers Aussagen sind im Kern nicht neu: Sie erläutern lediglich die geltende kirchliche Lehre. Der Glaubenspräfekt und Dogmatikprofessor bezieht sich vor allem das päpstliche Schreiben "Familiaris consortio" von Johannes Paul II. von 1981 sowie das Schreiben seines Amtsvorgängers Kardinal Joseph Ratzinger von 1994 zum Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen. Müllers Beitrag erschien zudem bereits im Juni in der katholischen Zeitung "Die Tagespost".

Die Veröffentlichung im "Osservatore Romano", die den Äußerungen einen offiziösen Charakter verleiht, deutet aber darauf hin, dass man es im Vatikan für nötig erachtete, die kirchliche Position nochmals in Erinnerung zu rufen.

Ist damit das letzte Wort in dieser Frage gesprochen? Der Präfekt der Glaubenskongregation hat die geltende katholische Lehre öffentlich dargelegt und verteidigt, wie es seine Pflicht ist. Ein eindeutiger Beleg dafür, dass Papst Franziskus an diesen Grundsätzen etwas ändern will, fehlt bislang - ungeachtet aller Spekulationen. Der Papst sieht jedoch offenbar Gesprächsbedarf, sonst hätte er das Thema nicht auf die Tagesordnung einer Bischofssynode gesetzt.

Von Thomas Jansen (KNA)

Hintergrund

Erzbischof Müller bekräftigt das Nein zur Zulassung Wiederverheirateten Geschiedener zu den Sakramenten