Kurienkardinal Kasper kritisiert EKD-Papier zu Reformationsjubiläum

"Dogmatische Geschichtsdeutung"

Veröffentlicht am 24.06.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Walter Kasper.
Bild: © KNA
Ökumene

Vatikanstadt/Bonn ‐ Der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat das jüngste Dokument der Evangelischen Kirche Deutschlands zum Reformationsjubiläum als "dogmatische Geschichtsdeutung" kritisiert.

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Diesem Vorwurf namhafter evangelischer Reformationshistoriker könne man "aus katholischer Sicht nur zustimmen", zitiert Radio Vatikan am Dienstag aus einem Schreiben des ehemaligen vatikanischen Ökumeneministers an den päpstlichen Sender.

Er sei "enttäuscht" darüber, dass die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" von 1999 in dem EKD-Papier "mit keinem Wort auch nur erwähnt" werde, so der Kardinal. Dies sei nicht nur eine "Absage an den katholischen Partner", sondern ebenso an den Lutherischen Weltbund, dessen unterzeichnender Präsident damals zudem noch ein deutscher Landesbischof gewesen sei. Kasper verwies darauf, dass der Lutherische Weltbund die Erklärung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem vatikanischen Einheitsrat zum Reformationsjubiläum im vergangenen Jahr "nochmals ausführlich positiv gewürdigt" habe.

Kasper: Der gemeinsamen Geschichte nachgehen

Der Kardinal forderte eine Überwindung von "nationalkirchlicher konfessionalistischer Eigenbrötelei". Es gelte, zusammen "der im Guten wie im Schlechten gemeinsamen Geschichte der letzten 500 Jahre nachzugehen, um uns gemeinsam den heutigen Herausforderungen zu stellen."

Die EKD hatte Mitte Mai ein Grundlagenpapier mit dem Titel "Rechtfertigung und Freiheit" zum Reformationsjubiläum 2017 veröffentlicht. Erarbeitet wurde es von einer Kommission des Rates der EKD unter Leitung des Berliner Kirchenhistorikers Christoph Markschies. Bei der theologischen Frage der Rechtfertigung geht es vereinfacht gesagt darum, ob das durch die Sünde belastete Verhältnis zwischen Gott und Mensch allein durch Gnade oder auch durch menschliches Mittun wieder in Ordnung gebracht werden kann.

Kasper hatte sich bereits zuvor kritisch zu dem Grundlagenpapier geäußert. Dass die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" keine Erwähnung finde, verheiße für das bevorstehende Reformationsjubiläum der EKD "nichts Gutes", sagte der Kardinal Mitte Juni in Berlin. "Ich konnte das nicht glauben, das hat mir wehgetan." Er hoffe, dass es sich dabei nicht um das letzte Wort der EKD handele.

Der Ball liegt auf der Seite der EKD

Zur Frage nach dem richtigen Umgang mit dem Reformationsjubiläum erklärte Kasper, die katholische Kirche werde an den Feiern "teilnehmen, wenn wir eingeladen werden". Hier liege der Ball aber auf der Seite der EKD. Aus seiner Sicht könnten die Kirchen 2017 "gemeinsam feiern, was uns in den letzten Jahrzehnten geschenkt worden ist". Dabei dürften sie "nicht vergessen, was wir schon gemeinsam formuliert haben".

Die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" gilt als Meilenstein im ökumenischen Dialog zwischen Katholiken und Protestanten. Das Dokument wurde am 31. Oktober 1999 vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Kardinal Edward Idris Cassidy, und dem Präsidenten des Lutherischen Weltbundes sowie Bischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Christian Krause, in Augsburg unterzeichnet. (bod/KNA)