Theologe Helmut Hoping über den veränderten Ratzinger-Aufsatz zur Ehe

"Das wird die Synode beeinflussen"

Veröffentlicht am 24.11.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Joseph Ratzinger während des II. Vatikanischen Konzils 1962 in Rom.
Bild: © KNA
Wiederverheiratete

Freiburg ‐ Benedikt XVI. hat einen 42 Jahre alten Aufsatz über die Unauflöslichkeit der Ehe neu veröffentlichen lassen - mit einem umgeschriebenen Schluss. Nun wird debattiert, ob das im Zusammenhang mit der Familiensynode kommendes Jahr passiert, bei der es auch um wiederverheiratete Geschiedene gehen soll. Der Freiburger Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping kennt den emeritierten Papst persönlich. Im Interview mit katholisch.de spricht er über den Einfluss des Textes auf die Synode.

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Frage: Professor Hoping, waren Sie darüber überrascht, dass der emeritierte Papst Benedikt XVI. im Rahmen der Veröffentlichung seiner gesammelten Schriften in diesen einen Artikel so massiv eingegriffen hat?

Helmut Hoping: Ich war nicht überrascht, da Joseph Ratzinger seine Position, die er Anfang der 1970er Jahre vertrat, bereits Ende der 1970er Jahre geändert hat. Neuere historische Forschungen haben gezeigt, dass in den ersten Jahrhunderten des Christentums die Wiederheirat nach Scheidung aufgrund von Ehebruch zwar toleriert, aber missbilligt wurde. Die zweite Ehe wurde nicht als Ehe anerkannt. Es gab auch keine offizielle Kommunion für Geschiedene in einer Zweitehe. Seit der Familiensynode von 1980 hat Joseph Ratzinger mehrfach deutlich gemacht, dass er keine Möglichkeit sieht für eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion. Neben den historischen Argumenten ist auch die dramatisch hohe Scheidungsrate zu beachten, denn sie wirft für Joseph Ratzinger die Frage auf, ob eine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene das Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe nicht verdunkelt.

Bild: ©privat

Helmut Hoping lehrt Dogmatik an der Universität Freiburg im Breisgau und ist Mitglied des Kuratoriums des Instituts Papst Benedikt XVI. in Regensburg.

Frage: In dem Artikel selbst hat Benedikt die dogmengeschichtliche Herleitung unverändert gelassen und zieht am Ende ganz andere Schlüsse daraus. Geht das?

Hoping: Man muss den Text in Verbindung sehen mit den anderen Beiträgen Joseph Ratzingers, die in dem nun erschienenen Band versammelt sind, sowie auch mit seinen Texten aus der Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation. Wer sagt, der emeritierte Papst habe aus dem gleichen historischen Befund und seiner Beurteilung nun andere Schlüsse gezogen, verdreht die Sache.

Frage: Im Februar hat Kardinal Walter Kasper vor den Kardinälen eben diesen Artikel angeführt, als er für die "barmherzige Lösung" bei den Wiederverheirateten warb. Ändert die neue Textfassung Ratzingers etwas an der Gesamtargumentation Kaspers?

Hoping: An seiner Argumentation ändert sich inhaltlich natürlich nichts. Doch Kardinal Kasper hat sich ausschließlich auf Ratzingers Text von 1972 bezogen, was nicht unproblematisch ist, da so der Eindruck entstehen konnte, hier werde der emeritierte Papst für den Vorschlag einer Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene vereinnahmt. Das war sicher nicht beabsichtigt.

Frage: Wenn Ihnen und anderen Benedikt-Experten klar war, dass Kasper nicht den aktuellen Stand referiert, warum hat das keiner im Anschluss an seinen Vortrag eingeworfen oder sich an die Öffentlichkeit gewandt?

Hoping: Warum sollten wir das tun, die Entwicklung im Denken Joseph Ratzingers ist bekannt. Kardinal Kaspers Vorschlag steht und fällt auch nicht damit, dass Ratzinger ihn kurzzeitig vertreten hat. Entscheidend ist, ob der Vorschlag theologisch tragfähig und mit der Unauflöslichkeit der Ehe vereinbar ist. In der Synode hat er Unterstützung, aber auch heftigen Widerspruch erfahren. Eine einfache Mehrheit von 104 gegen 74 Stimmen hat sich dafür ausgesprochen, ihn weiter zu prüfen.

Frage: Welchen Einfluss wird die Überarbeitung des Ratzinger-Aufsatzes auf die Familiensynode im Herbst 2015 haben?

Hoping: Der Text wird nicht ohne Einfluss auf die kommende Synode bleiben. Denn er stärkt faktisch die Position der Kardinäle, die den Vorschlag von Kardinal Kasper zurückgewiesen haben, darunter Gerhard Ludwig Müller, Marc Ouellet und George Pell. Sowohl Johannes Paul II. als auch Benedikt XVI., die hier die Tradition hinter sich wissen, halten eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion theologisch nicht für möglich. Das wird ein Argument in der kommenden Familiensynode sein.

Frage: Benedikt schlägt nun auch Dinge vor, die derzeit noch nicht erlaubt sind, etwa dass Geschiedene in Pfarrgremien mitarbeiten können. Wie bewerten Sie das?

Hoping: Er geht in eine ähnliche Richtung wie die deutschen Bischöfe, die das kirchliche Arbeitsrecht ändern und die Mitwirkungsrechte von wiederverheirateten Geschiedenen in den Pfarreien stärken wollen. Da geht es auch um die Mitwirkung in den Gremien und die Übernahme von Ämtern wie dem Patenamt. Ich denke, dass dies der richtige Weg ist.

Ein weiterer Vorschlag Benedikts XVI. besteht darin, dass wiederverheiratete Geschiedene in der Messfeier ähnlich wie Christen anderer Konfessionen zur Kommunion vortreten, dort aber mit gekreuzten Armen vor der Brust signalisieren, dass sie nicht die Eucharistie empfangen, sondern um einen Segen bitten. Nun muss man allerdings sehen, dass heute fast alle in der Messe zur Kommunion gehen, sodass sich diejenigen, die nicht kommunizieren können, verletzt fühlen. Benedikt XVI. erinnert deshalb daran, dass sich jeder prüfen muss, ob er die Voraussetzung mitbringt, das Sakrament der Eucharistie würdig zu empfangen. Hier geht es auch um das Verhältnis von Eucharistie und Bußsakrament.

Frage: Das klingt nach einer sehr großen Veränderung der Praxis und dürfte kaum umsetzbar sein…

Hoping: Auf den ersten Blick scheint dies unrealistisch. Aber man darf daran erinnern, dass ein Konsenspapier zwischen der römisch-katholischen und der griechisch-orthodoxen Kirche in Deutschland festhält, dass sowohl die starke Zurückhaltung beim Kommunionempfang bei den Orthodoxen wie die Häufigkeit der Kommunion bei den Katholiken stets neu der Überprüfung an Schrift und Tradition bedarf. Mit seinem liturgischen Vorschlag bleibt Benedikt XVI. übrigens im Rahmen des Apostolischen Schreibens "Familiaris consortio" aus dem Jahr 1981 von Johannes Paul II., das es untersagt, für wiederverheiratete Geschiedene Segensfeiern vorzunehmen. Benedikt XVI. empfiehlt den Einzelsegen bei der Kommunion, nicht die Segnung der zivilen Ehe von wiederverheirateten Geschiedenen.

Das Interview führte Agathe Lukassek