Papst Franziskus äußert sich zu Ehenichtigkeitsverfahren

Papst: Viele Ehen sind ungültig

Veröffentlicht am 24.01.2015 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Ehenichtigkeitsverfahren

Vatikanstadt ‐ In Ehenichtigkeitsverfahren sollte nach Ansicht von Papst Franziskus künftig verstärkt geprüft werden, ob sich die betreffenden Paare der Bedeutung des Sakraments zum Zeitpunkt der Eheschließung voll bewusst waren. Ein Kirchenrichter müsse stets den "Zusammenhang der Werte und des Glaubens oder deren Mangel oder Abwesenheit" berücksichtigen, wenn er eine Eheschließung untersuche, sagte der Papst beim traditionellen Empfang für die Richter der Römischen Rota im Vatikan.

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Wenn eine Unkenntnis des katholischen Eheverständnisses festzustellen sei, könne das nach dem Kirchenrecht ein Grund für die Ehenichtigkeit sein, erklärte der Papst am Freitag. Diese Möglichkeit dürfe heute anders als früher nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden. Gegenwärtig werde die Ehe "tendenziell als eine bloße Form affektiver Befriedigung gesehen, die in beliebiger Weise gegründet und entsprechend der Sensibilität eines jeden verändert werden kann", so Franziskus. Ehenichtigkeitserklärungen aufgrund fehlenden Glaubens werden in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen von den Gegnern einer Änderung der derzeitigen offiziellen Praxis als Alternative genannt.

Weiter forderte der Papst die Kirchenrichter auf, sich stets vor Augen zu halten, dass die Rettung von Menschen, die sich an die Kirche wenden, "nicht an juristischen Hindernissen" scheitern dürfe. Das Recht müsse sich am Seelenheil orientieren und dürfe nicht in "Haarspalterei" ausarten, so Franziskus.

Papst: Alle Ehenichtigkeitsverfahren sollten kostenfrei sein

Franziskus äußerte den Wunsch, alle Ehenichtigkeitsverfahren kostenfrei für die Betreffenden anbieten zu können. "Auch die Sakramente sind gratis. Die Sakramente geben uns die Gnade. Und der Eheprozess ist verbunden mit dem Sakrament der Ehe. Wie sehr würde ich mir wünschen, dass alle Prozesse kostenfrei wären!" Der Papst zeigte sich erfreut darüber, dass die Rota für Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Verfügung stelle.

In der katholischen Kirche gibt es seit längerem eine Diskussion um den Umgang mit Wiederverheiratet Geschiedenen. Diese sind nach dem Kirchenrecht von den Sakramenten ausgeschlossen, da die Ehe - ist sie einmal vor Gott geschlossen - nach kirchlichem Verständnis unauflöslich ist. Es gibt jedoch immer wieder Vorstöße, die für einen barmherzigen Umgang mit Wiederverheirateten werben. So hatte etwa der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper vorgeschlagen, in begründeten Einzelfällen einen anderen Weg zu gehen. Auch im Rahmen der Familiensynode im vergangenen Oktober wurde über den Umgang mit Wiederverheiratete diskutiert, jedoch ohne konkretes Ergebnis. (gho/KNA)

Ergänzung: Papst stellt Verkürzung von Ehenichtigkeitsverfahren in Aussicht

Ehenichtigkeitsverfahren könnten nach Ansicht von Papst Franziskus auch mit den gegenwärtig schon bestehenden rechtlichen Mitteln zügiger abgeschlossen werden. Der Papst stellte am Wochenende zudem Änderungen des Kirchenrechts zur Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren in Aussicht: