Bestattung: Wunsch des Verstorbenen entscheidend
Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich dies im Rahmen des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen bewegt. Ausgehend von den Grundrechten der Menschenwürde müsse es einem Menschen grundsätzlich gestattet sein, über seine sterblichen Überreste selbst zu bestimmen.
Der 60 Jahre alter Münchner war gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Seine Frau wollte ihn in ihrem Heimatort in der Türkei beerdigen lassen - die Mutter des Toten dagegen wollte, dass er im Familiengrab in München beigesetzt wird. Das Urteil sei für die Mutter zwar hart, weil es ihr so kaum möglich sei, das Grab ihres Sohnes zu besuchen. Für das Gericht sei das aber unerheblich, weil es ausschließlich um die Frage gehe, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. (dpa)