Polens Bischöfe mahnen zum Lebensschutz
Nach dem Nein von Polens Parlament zu einem strikten Abtreibungsverbot ruft die katholische Kirche zum Schutz von ungeborenen Kindern auf. Das Präsidium der Bischofskonferenz warb am Donnerstagabend dafür, Müttern in schwierigen Situationen zu helfen. An der "Pflicht zum vollen Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod" führe kein Weg vorbei. "Das ist die Aufgabe sowohl der Parlamentarier als auch der Menschen guten Willens, unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis oder ihrer Weltanschauung", so die Bischöfe.
Das Parlament hatte mit großer Mehrheit eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes abgelehnt. Mit 352 zu 58 Stimmen verwarfen die Abgeordneten am Donnerstag das von einer Bürgerinitiative beantragte fast totale Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Nur bei Gefahr für das Leben der Schwangeren sollten Abtreibungen nicht bestraft werden. Bei allen sonstigen Schwangerschaftsabbrüchen sah der Gesetzentwurf für die betroffene Frau und die ausführende Person eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte die Volksinitiative "Stoppt die Abtreibung" anfangs begrüßt, angesichts von massiven Bürgerprotesten den Gesetzentwurf jedoch verworfen. Ministerpräsidentin Beata Szydlo erklärte, ihre Regierung werde alles tun, um Menschenleben zu schützen. Sie kündigte ein Hilfsprogramm für Familien und Mütter an, die sich trotz schwieriger Schwangerschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern entschieden.
Bischöfe sehen Bestrafung von Frauen kritisch
Die Bischöfe hatten sich im Vorfeld der Parlamentsabstimmung für ein Abtreibungsverbot ausgesprochen. Sie distanzierten sich allerdings von dem Gesetzentwurf der Volksinitiative, weil dieser eine Bestrafung von Frauen vorsah, die eine Schwangerschaft abbrechen ließen.
Wie bislang bleiben in Polen weiterhin Schwangerschaftsabbrüche in drei Ausnahmefällen erlaubt: wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist, wenn sie vergewaltigt wurde oder wenn eine irreversible schwere Schädigung des Fötus festgestellt wurde. In allen anderen Fällen drohen Ärzten bis zu drei Jahren Haft. (KNA)