Kevelaer-Wallfahrt soll Weltkulturerbe werden
Die Kevelaer-Wallfahrt soll nach dem Willen der Stadt und der örtlichen Pfarrei immaterielles Weltkulturerbe werden. Gemeinsam wollen sie als ersten Schritt einen Antrag für die Aufnahme des zweitgrößten Marienwallfahrtsortes in Deutschland in die Nationale Liste des immateriellen Kulturerbes stellen, wie das Bistum Münster am Freitag mitteilte. Nachdem der Stadtrat bereits grünes Licht für den Antrag gegeben hatte, stimmte nach den Angaben nun auch der Kirchenvorstand von Sankt Marien zu.
Zeitpunkt der Entscheidung noch unklar
Die Bewerbung gehe in den kommenden Tagen an das zuständige Kultusministerium, hieß es. Wie lange es dauert, bis dort eine Entscheidung falle, sei nicht klar. "Wir würden uns natürlich wünschen, dass das im kommenden Jahr ist, wenn die Wallfahrt ihr 375-jähriges Jubiläum feiert", erklärte Bürgermeister Dominik Pichler (SPD).
"Ich bin sehr davon überzeugt, dass es richtig ist, diesen Weg zu gehen", erklärte Wallfahrtsrektor Rolf Lohmann. Eine Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste würden die Wallfahrt und die Stadt selbst bekannter machen. "Wenn es darum geht, das Evangelium zu den Menschen zu bringen in einer Art, wie sie es heute brauchen und möchten, kann uns das sehr auf diesem Weg helfen", ist Lohmann überzeugt.
Unterstützung bei ihrem Vorhaben kommt auch von außerhalb: So hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), selbst aus dem Kreis Kleve stammend, bereits ein mehrseitiges Empfehlungsschreiben verfasst. Und auch Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, will sich engagieren.
Zweitgrößte Wallfahrtsstätte Deutschlands
Die 28.000-Einwohner-Stadt Kevelaer gilt mit rund 800.000 Pilgern jährlich als die zweitgrößte katholische Wallfahrtsstätte Deutschlands nach dem bayerischen Altötting. Anziehungspunkt ist das Marienbild "Trösterin der Betrübten" von 1641, der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648). Zu den Höhepunkten des Pilgerjahres zählt neben der Wallfahrt der Tamilen auch eine Motorradwallfahrt mit mehreren tausend Teilnehmern.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Kulturerbe-Liste ist der Nachweis, dass es eine Tradition seit mehreren Generationen gibt und diese weiter lebt. Zudem sind Aktivitäten zur Erhaltung und Weitergabe an kommende Generationen notwendig.
Die Aufnahme in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes geschieht in einem mehrstufigen Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Auswärtige Amt und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) beteiligt sind. Jedes Bundesland wählt aus den dort eingegangen Vorschlägen vier aus und übermittelt sie an die Kultusministerkonferenz (KMK). Ein unabhängiges Expertenkomitee bewertet die Vorschläge und gibt eine Auswahlempfehlung, die von KMK und BKM bestätigt sowie von der Unesco-Kommission veröffentlicht werden. Im nächsten Schritt können Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. (gho/KNA)