Schwerkranke warten auf Abgabe eines tödlichen Medikaments

Zeitung: Ein Dutzend Anträge auf Suizidbeihilfe

Veröffentlicht am 07.04.2017 um 11:20 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Berlin ‐ Obwohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe gerade erst einen Monat alt ist, liegen schon zwölf Anträge auf ein tödliches Medikament vor. Entschieden ist aber noch nichts.

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Einen Monat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe wartet einem Medienbericht zufolge ein Dutzend Schwerkranker auf Abgabe eines tödlichen Medikaments durch die zuständige Bundesbehörde. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem "Tagesspiegel" vom Freitag bestätigte, seien bislang zwölf Anträge eingegangen. Entschieden worden sei aber noch kein Fall.

"Entscheidungen zu Anträgen dieser Tragweite" könnten nicht allein auf Basis einer Pressemitteilung des Gerichts erfolgen, teilte das Institut mit. Erst müssten die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Anfang März ein Recht von schwerstkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod in bestimmten Fällen festgestellt. Der Staat dürfe in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (AZ 3 C 19.15).

Das höchstrichterliche Urteil war insbesondere bei kirchlichen Organisationen auf scharfe Kritik gestoßen. "Es kann nicht sein, dass der Staat dazu verpflichtet wird, die Hand zum Suizid zu reichen", hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erklärt. Nichts anderes sei es, wenn das Gericht dem Staat die Entscheidung darüber abverlange, ob ein Menschenleben noch erträglich sei oder ob ihm ausnahmsweise der Zugang zu einem todbringenden Medikament eröffnet werden solle.

Nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte heftige Kritik an dem Urteil geübt. "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden", sagte er. (KNA)

Recht auf selbstbestimmten Tod gestärkt

Es ist nur eine Ausnahmregelung für Extremfälle bei Schwerstkranken: Doch in diesen Situationen dürfe der Staat tödliche Medikamente nicht verwehren, urteilt das Bundesverwaltungsericht. Patientenschützer sehen das anders.