Teileinigung bei Streit um Kirchenfinanzierung
Wenige Tage vor der traditionsreichen Echternacher Springprozession ist es im Streit um die Luxemburger Kirchenfinanzierung zu einer Teileinigung gekommen. Der Luxemburger Staat übernimmt künftig die Hälfte, Kommune und Kirche jeweils ein Viertel der Unterhaltskosten der Basilika des Wallfahrtsortes Echternach. Ein entsprechendes Sonderstatut, wie es bereits für die Kathedrale von Luxemburg-Stadt gilt, unterzeichnete der Erzbischof des Großherzogtums, Jean-Claude Hollerich, nach Berichten mehrerer Luxemburger Zeitungen am Montagabend.
Ursprünglich hatte das Sonderstatut für die im 11. Jahrhundert erbaute Basilika bereits kurz vor Weihnachten vereinbart werden sollen, doch Hollerich weigerte sich damals, die zwischen Erzbistum, Regierung, Echternacher Kirchenvertretern und Kommunalpolitikern ausgehandelte Konvention zu unterzeichnen. Anlass war eine Eskalation des Streits um die Eigentumsfragen der rund 500 Kirchengebäude im Großherzogtum. Das Syndikat der Kirchenfabriken (Syfel), eine Vertretung von vielen der rund 285 lokalen Gremien zur kirchlichen Vermögensverwaltung, hatte den Erzbischof wegen dessen Vorhaben verklagt, den lokalen Kirchenbesitz in einen neu zu gründenden Kirchenfonds zu überführen. Rund 100 Kirchenfabriken, darunter die Echternacher, hatten sich der Klage angeschlossen.
In den vergangenen Monaten gab es eine Annäherung von Erzbistum und Syfel in der Frage des Kirchenfonds und der künftigen Verwaltung des Kirchenvermögens. Jedoch sind noch zahlreiche Fragen der konkreten Ausgestaltung zwischen den kirchlichen Beteiligten und dem Staat ungeklärt. Die Schaffung des Kirchenfonds ist ein wichtiger Reformbaustein der Luxemburger Regierung, die seit 2013 eine stärkere Trennung des Staat-Kirche-Verhältnisses anstrebt. Im Zuge dessen wurde der Religions- durch einen Werteunterricht ersetzt. Die Kultusgemeinschaften erhalten zudem weniger finanzielle Unterstützung vom Staat. In dem traditionell katholischen Großherzogtum bekennen sich nur noch rund 40 Prozent der Bevölkerung zur Kirche. (KNA)