"Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religion
Der Spuk ist vorbei: Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist keine Religionsgemeinschaft. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel am Mittwoch. Demnach dürfe der Verein sich auch nicht auf Sonderrechte von Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften berufen.
Den Anhängern des "Spaghettimonsters" fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung, teilte das Gericht mit. Dazu bedürfe es eines "konsistenten Gedankensystems", das sich etwa mit Fragen nach dem Sinn der Welt und des menschlichen Lebens auseinandersetze. Der Zweck des Vereins bestehe jedoch ausschließlich darin, eine öffentliche Satire der christlichen Religion zu betreiben. Diese "Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar", hieß es vom Gericht.
Der eingetragene Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" hatte gegen das Land Brandenburg geklagt, nachdem ihm die Aufstellung von Hinweisschildern auf "Nudelmessen" untersagt worden war. Die "Pastafari", wie sich die Anhänger selbst nennen, hatten für sich das gleiche Recht wie die christlichen Kirchen beansprucht, an insgesamt vier Ortseinfahrten von Templin auf ihre freitäglichen Versammlungen hinzuweisen.
Nachdem der Verein keine Einigung mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen erzielt hatte, untersagte das Landgericht Frankfurt/Oder im April 2016 die Installation der Schilder. Gegen das Urteil hatten die "Spaghettimonster"-Anhänger Berufung eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde. (kim)