Die Kirche und ihre Titel
Es ist schon erstaunlich: Eigentlich gibt es in der katholischen Kirche nur drei Weihestufen – die Weihe zum Diakon, zum Priester und zum Bischof. Aber existieren in der kirchlichen Hierarchie deshalb tatsächlich nur "Diakone", "Priester" und "Bischöfe"? Zumindest reichen diese drei Begriffe bei weitem nicht aus, um die genauen Funktionen aller katholischen Geistlichen zu beschreiben. Es existiert eine Vielzahl von Bezeichnungen für Angehörige des Klerus – und bei denen kann man schon mal durcheinanderkommen.
Wer ganz oben in der Hierarchie der Kirche steht, dürfte weitgehend bekannt sein: der Papst, auch Pontifex Maximus – Oberster Brückenbauer – genannt. Seit 2013 hat dieses Amt Papst Franziskus inne. Der Pontifex ist das Oberhaupt der katholischen Weltkirche, der Stellvertreter Jesu Christi auf Erden und Nachfolger des Apostels Petrus, der als erster Papst der Kirchengeschichte gilt. Sämtliche Titel und Vollmachten des Papstes leiten sich von seiner Stellung als Bischof des Bistums Rom ab. Somit hat er alle drei Weihestufen der Kirche – die aufeinander aufbauen – durchlaufen und muss zur Ausübung seines Amtes geweihter Bischof sein. "Heiliger Vater" und "Eure Heiligkeit" sind die gebräuchlichen Anredeformen. Weil der Papst auch Staatsoberhaupt ist – er ist Souverän des Staates Vatikanstadt –, entsendet er Botschafter in andere Länder. Diese Stellvertreter des Papstes heißen Apostolischer Nuntius. In Deutschland ist das zurzeit Erzbischof Nikola Eterovic. Für die politischen und diplomatischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls beauftragt der Papst den sogenannten Staatssekretär Seiner Heiligkeit oder Kardinalstaatssekretär. Er leitet die wichtigste Behörde des Papstes, das Staatssekretariat, und gilt deshalb nach dem Pontifex als "Nummer 2" des Vatikan. Derzeit übt das Amt Kardinal Pietro Parolin aus.
Bischof ist nicht gleich Bischof
Gewählt wird der Papst im sogenannten Konklave von den Kardinälen, wobei diese lediglich bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres wahlberechtigt sind. Der Begriff Kardinal (von lateinisch cardinalis: wichtig, vorzüglich) ist keine Amtsbezeichnung, sondern steht für eine vom Papst verliehene Würde, und zwar die nach dem Pontifex höchste Würde der Kirche. Für gewöhnlich sind Kardinäle geweihte Bischöfe – es existieren nur einige wenige Ausnahmen – und werden mit "Eure Eminenz" angesprochen. Das Kardinalskollegium, also die Gesamtheit aller Kardinäle, ist beauftragt, den Papst bei der Gesamtleitung der Kirche in besonderer Weise zu unterstützen; an der Spitze des Kollegiums steht der Kardinaldekan, seit 2020 ist das Kardinal Giovanni Battista Re. Die Kardinäle unterteilen sich noch einmal in drei Klassen: Kardinaldiakone, Kardinalpriester und Kardinalbischöfe; diese Titel haben jedoch nichts mit dem Weihestatus zu tun, sondern zeigen allein die aufsteigende, vom Papst festgelegte Rangfolge an. Zu unterscheiden sind im Kardinalskollegium sogenannte Kurienkardinäle, die in den römischen Leitungs- und Verwaltungsorganen des Heiligen Stuhls mitarbeiten, und solche Kardinäle, die Diözesan(erz-)bischöfe sind.
Der Begriff Diözesanbischof oder Ortsbischof meint einen Bischof, der ein katholisches Bistum – auch Diözese genannt – leitet. Daneben gibt es (Diözesan-)Erzbischöfe, die einem Erzbistum vorstehen, also einem Bistum, das meist aus historischen Gründen eine herausgehobene Bedeutung hat (Erz- = Ober-, Höchst-). Erzbistümer bilden in vielen Fällen zusammen mit einer gewissen Zahl "gewöhnlicher" Bistümer – die auch Suffraganbistümer heißen – eine sogenannte Kirchenprovinz. So ist etwa das Erzbistum Köln mit seinen Suffraganbistümern Aachen, Essen, Limburg, Münster und Trier zur Kölner Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der jeweilige Erzbischof steht einer Kirchenprovinz als Metropolit vor – im Fall Köln ist das derzeit Kardinal Rainer Maria Woelki. Dem Metropoliten beziehungsweise Erzbischof kommen in seiner Kirchenprovinz verschiedene Sonderrechte zu. Er ist jedoch kein "Vorgesetzter" der anderen Bischöfe. Diese sind alleine dem Papst unterstellt und leiten ihre Diözesen eigenständig.
Vom Diözesan(erz-)bischof zu unterscheiden sind Titular(erz-)bischöfe. Ein Titularbischof steht keiner eigenen (Erz-)Diözese vor, sondern nimmt andere Aufgaben in der Kirche wahr – zum Beispiel an der Römischen Kurie. Weil aber nach katholischer Tradition jedem geweihten Bischof ein Bistum zugeordnet werden muss, erhalten Titularbischöfe sogenannte Titularbistümer: Das sind historische Diözesen, die heute nicht mehr existieren. Auch der Weihbischof – eigentlich Auxiliarbischof (Hilfsbischof) – ist ein Titularbischof, denn er leitet kein eigenes Bistum. Seine Aufgabe ist es, einem Diözesanbischof bei der Ausübung dessen Amtes zu unterstützen. Weil das unter anderem Weihehandlungen wie Kirch- und Diakonenweihen betrifft, ist im deutschen Sprachraum die Bezeichnung "Weihbischof" verbreitet. Ob Diözesan- oder Titularbischöfe: Die protokollarische Anrede für einen (Erz-)Bischof lautet "Eure Exzellenz".
Mit dem Bischof, unter dem Bischof
Doch nicht nur der Weihbischof arbeitet im Bistum dem Diözesanbischof zu, sondern viele weitere Priester: Der Stellvertreter eines Ortbischofs wird Generalvikar genannt (vicarius = Stellvertreter, Statthalter). Er ist für die Verwaltung eines Bistums zuständig und leitet dessen zentrale Verwaltungsbehörde, das Generalvikariat oder Ordinariat. Einzelne Aufgabenbereiche des Generalvikars können zusätzlich an sogenannte Bischofsvikare vergeben werden. Zwar kommt dem Generalvikar ausführende, nicht jedoch die richterliche Gewalt in einer Diözese zu. Für die kirchliche Gerichtsbarkeit wird der Bischof vom Offizial oder Gerichtsvikar vertreten, der das Offizialat genannte Diözesangericht leitet. Die Priesterausbildung einer Diözese schließlich leitet der Regens in der dafür vorgesehenen Ausbildungsstätte, dem Priesterseminar; für die dortige geistliche Begleitung der Priesteranwärter ist der Spiritual zuständig. Die administrative und liturgische Leitung der jeweiligen Bischofskirche einer Diözese obliegt dem Dom- oder Metropolitankapitel mit einem Dompropst und Domdechanten an der Spitze; zu den Aufgaben des Kapitels zählt auch, dem Papst eine Liste von Kandidaten für das Bischofsamt zu unterbreiten. Sollte ein Ortsbischof aus dem Amt scheiden, wird er in seinen Aufgaben bis zur Neubesetzung des Bischofsstuhls von einem Diözesanadministrator – im Bistum gewählt – beziehungsweise Apostolischen Administrator – vom Papst bestimmt – vertreten.
Ein Bistum als kirchliche Verwaltungseinheit besteht aus vielen kleineren Verwaltungseinheiten, von denen die Pfarreien am geläufigsten sein dürften. Einer Pfarrei beziehungsweise Pfarrgemeinde steht der Pfarrer vor, der für die dortige Leitung der Gottesdienste sowie die Seelsorge zuständig ist und zudem Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Heute existieren vielerorts Großpfarreien, die wiederum aus einzelnen Gemeinden bestehen. Dadurch werden neben dem Pfarrer weitere Geistliche notwendig. Für einen "selbstständigen" Priester, der keine eigene Pfarrei leitet, wohl aber in einer Pfarrgemeinde arbeiten kann, ist die Bezeichnung Pastor (lateinisch für Hirte) üblich. Mehrere benachbarte Pfarreien können zu Stadt- beziehungsweise Kreisdekanaten zusammengefasst sein. Ihnen steht ein Dechant oder Dekan vor. Dieser ist üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Pfarreien und koordiniert die gemeinsame pastorale Arbeit. Manche Pfarrer tragen zudem den Titel Propst: Sie stehen einer zentral gelegenen Pfarrei vor, deren Bedeutung durch die Verleihung des Titels "Propstei" hervorgehoben wurde.
Einem Pfarrer zugeordnete Geistliche können je nach Aufgabenbeschreibung noch einmal eigene Titel führen. Ein Pfarrvikar oder Vicarius cooperator ist der rechtliche Stellvertreter des Pfarrers. Ein Subsidiar ist einer Pfarrei als Unterstützungskraft in seelsorgerischen und liturgischen Belangen zugeordnet. Als Rektor werden Priester bezeichnet, die für eine einzelne Kirche zuständig sind, die nicht Pfarrkirche ist. In Deutschland wird oft für die Hilfspriester eines Pfarrers allgemein der Begriff Kaplan verwendet. Kirchenrechtlich meint die Bezeichnung eigentlich einen Geistlichen in besonderen Diensten: in Krankenhäusern, Gefängnissen, der Militärseelsorge oder an Universitäten.
Auszeichnungen durch den Papst
Wer zum Priester geweiht ist, darf beziehungsweise durfte darauf hoffen, einen sogenannten päpstlichen Ehrentitel zu erhalten. Dabei handelt es sich um Auszeichnungen, die der Papst für bestimmte Verdienste verleiht und deren potenzielle Empfänger ihm häufig von einem Ortsbischof vorgeschlagen werden. Die Ehrentitel spalten sich in drei Klassen auf. Die unterste Stufe ist der Päpstliche Ehrenkaplan oder Kaplan Seiner Heiligkeit. Er wird als "Monsignore" (Hochwürdigster Herr) angesprochen. Auf der zweiten Stufe steht der Päpstliche Ehrenprälat oder Prälat Seiner Heiligkeit. Die gebräuchliche Anrede ist "(Hochwürdigster) Herr Prälat". Der Begriff "Prälat" (Vorsteher) beschreibt daneben einen Geistlichen mit Leitungsbefugnissen, etwa einen Bischof oder höheren kurialen Mitarbeiter. Der höchste Ehrentitel ist der des Apostolischen Protonotars. Auch er wird als "Herr Prälat" angesprochen. Bei den Protonotaren handelt es sich eigentlich um die Notare des Papstes beziehungsweise Heiligen Stuhls; der Titel kam verdienten Priestern jedoch auch ehrenhalber zu. Papst Franziskus hat im Jahr 2014 die Vergabe der Titel Prälat und Protonotar gestoppt. Ehrenkaplan können seither nur Geistliche ab dem 65. Lebensjahr werden.
Die niedrigste kirchliche Weihestufe bildet schließlich der Diakonat. Zu unterscheiden ist ein Diakon, der sich auf dem Weg zur Priesterweihe befindet, und das eigenständige Amt des Ständigen Diakons, der haupt- oder nebenberuflich arbeiten kann. Diakone (Helfer, Diener) sind grundsätzlich wie alle katholischen Geistlichen zum Zölibat verpflichtet, Ständige Diakone sind davon jedoch "freigestellt", können verheiratet sein und Kinder haben. Rechte und Pflichten von "gewöhnlichen" und Ständigen Diakonen sind ansonsten sehr ähnlich. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Assistenz des Priesters bei der Messe – so können Diakone das Evangelium vortragen und predigen. Außerdem dürfen sie die Taufe spenden sowie Trauungen und Begräbnisfeiern leiten. In den Gemeinden sind sie zudem in verschiedenen weiteren Formen der Verkündigung und der Seelsorge tätig.