Verein legt Verfassungsbeschwerde ein

"Spaghettimonster-Kirche" geht nach Karlsruhe

Veröffentlicht am 04.09.2017 um 16:39 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Brandenburg/Havel ‐ Anfang August hatte ein Gericht entschieden: Die "Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religionsgemeinschaft und genießt daher auch keine Sonderrechte. Nun soll der Fall zum Bundesverfassungsgericht gehen.

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Der satirisch ausgerichtete Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" will mit einer Verfassungsbeschwerde die Rechte einer Weltanschauungsgemeinschaft einklagen. Die Beschwerde sei fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden, teilte der Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida am Montag mit. Die "Spaghettimonster-Kirche" reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg von Anfang August. Danach kann der Verein nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen.

Hintergrund des seit Jahren schwelenden Rechtsstreits ist ein Verbot des Landesbetriebs Straßenwesen, der dem Verein untersagt hatte, mit Schildern an den Ortseingängen von Templin (Brandenburg) für seine "Nudelmessen" zu werben. Der Verein macht dagegen geltend, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen. (dpa)