Europäisches Gericht erlaubt Maria- und Jesus-Models
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der Werbekampagne einer litauischen Modefirma aufgehoben, deren Models sich mit Heiligenschein und Rosenkranz-Kette als Jesus und Maria präsentierten. Die Werbeslogans lauteten: "Meine liebe Maria, was für ein tolles Kleid!" und "Jesus, was für eine Jeans!"
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Die Straßburger Richter befanden in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil, das staatliche Verbot in dem baltischen Staat verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nach Beschwerden hatte die staatliche Verbraucherschutz-Behörde Litauens die Werbekampagne 2012 untersagt. Zudem verhängte sie ein Strafgeld von 580 Euro. Die betroffene Modefirma legte daraufhin Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Auch die katholischen Bischöfe Litauens hatten die Kampagne verurteilt. Sie verletzte religiöse Gefühle und missbrauche christliche Symbole zu Werbezwecken.
Die staatlichen Stellen und die Verwaltungsgerichte hätten nicht ausreichend geprüft, ob tatsächlich religiöse Gefühle oder die öffentliche Moral verletzt worden seien, argumentierten die Richter. Aus Sicht des Gerichtshofes war die Werbung weder beleidigend, noch stiftete sie zu Hass an. Ein Werbeverbot müsse die "faire Balance" zwischen einer eventueller Verletzung der öffentlichen Moral und dem Recht auf Meinungsfreiheit wahren, so die Richter Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. (tja/KNA)