Kloster Altomünster wurde vor im Januar 2017 aufgelöst

Ordensobere kritisieren letzte Klosterbewohnerin

Veröffentlicht am 09.03.2018 um 13:30 Uhr – Lesedauer: 
Kirche

München/Bonn  ‐ Das Kloster Altomünster wurde vor mehr als einem Jahr aufgelöst. Doch eine selbsternannte "Ordensanwärterin" weigert sich auszuziehen. Nun übt die Deutsche Ordensobernkonferenz scharfe Kritik.

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Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat sich von der letzten Bewohnerin des vom Vatikan aufgelösten Birgittenklosters im oberbayerischen Altomünster scharf distanziert. Der von der "selbst ernannten Ordensanwärterin" eingeschlagene Weg stehe "im Widerspruch zu dem, wie sich ein gelingendes geistliches Leben in einer Ordensgemeinschaft gemeinhin entfalten sollte", heißt es in einer am Freitag in Bonn veröffentlichten Erklärung des DOK-Vorstands. Das "eindrucksvolle Glaubenszeugnis" vieler Ordenschristen auf der ganzen Welt werde "durch die Vorgänge in Altomünster verdunkelt".

Die in dem Kloster verbliebene Bewohnerin, eine 39-jährige Juristin, wehrt sich schon seit einem Jahr vor weltlichen und kirchlichen Gerichten gegen ihren Auszug. Am kommenden Montag geht es vor dem Landgericht München II erneut um die Räumung des Klosters, außerdem ist vor der Apostolischen Signatur ein Widerspruch gegen die Abweisung einer Klage gegen das Auflösungsdekret anhängig. Schwarz sieht sich als Ordensanwärterin, was das Erzbistum München und Freising, dem das Kloster nun gehört, in Abrede stellt. Die Frau bewohne das Kloster unrechtmäßig und sei nie Postulantin gewesen.

Die Ordensobern halten in ihrer Erklärung fest, in Altomünster fehle es an allen Voraussetzungen dafür, "den langen spirituellen Weg bis zum Eintritt in einen Orden zu beschreiten". Es gebe keine Schwesterngemeinschaft mehr und weder geistliche Anleitung noch Ausbildung. Es schmerze, wenn manche traditionsreichen Klöster nach Jahrhunderten an ihr Ende kämen. Es sei beeindruckend, wenn Gemeinschaften dies als geistliche Herausforderung begriffen und den Wandel aktiv gestalteten. Auch die DOK unterstütze solche Prozesse. Wichtig sei dabei "ein guter Kontakt mit den Bistümern".

Bild: ©picture alliance / Matthias Balk

Klägerin Claudia Schwarz ist die letzte Bewohnerin des Klosters Altomünster.

Die DOK beruft sich dabei auch auf die Konstitution "Vultum dei quaerere" von Papst Franziskus. In der heißt es, dass ein monastisches Leben "ein ständig wachsendes Gemeinschaftsleben" mit sich bringe, "das dazu führt, eine echte Gemeinschaft von Brüdern bzw. Schwestern zu leben, eine koinonia". Dies verlange, "dass alle Mitglieder sich als Gestalter der Gemeinschaft sehen und nicht nur als Nutznießer der Vorteile, die sie von ihr empfangen können.

Zur DOK gehören nach eigenen Angaben etwa 430 Obere, die insgesamt rund 20.000 Ordensleute in Deutschland vertreten. Das Erzbistum München und Freising begrüßte die Stellungnahme. Ordinariatsdirektorin Gabriele Rüttiger verwies auf mehrere Beispiele "für ein gutes Miteinander". So hätten die Ursulinen in Landshut "am Ende eines mehrjährigen geistlichen Prozesses ihr Kloster verlassen und es in die Hände des Erzbistums gelegt". Die bestehende Realschule werde dort weitergeführt, eine neue Grundschule sei geplant.

Im Januar 2017 war das Birgittenkloster Altomünster auf Anordnung des Vatikan aufgelöst worden und in den Besitz des Erzbistums München und Freising übergegangen. Ende Februar hatte mit Schwester Apollonia Buchinger die letzte Ordensfrau das Gebäude verlassen. Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten. Das Kloster wurde Ende des 15. Jahrhunderts gegründet. (bod/KNA)