Gesetzentwurf durch Rechtsausschuss befürwortet

Polen plant Verschärfung des Abtreibungsgesetzes

Veröffentlicht am 20.03.2018 um 11:50 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Warschau  ‐ Werden Abtreibungen künftig auch bei missgebildeten Föten verboten? Das polnische Parlament hat einen etsprechenden Gesetzesentwurf befürwortet - obwohl 70 Prozent der Bevölkerung dagegen sind.

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Eine Volksinitiative für eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsgesetzes hat eine weitere Hürde genommen. Der Rechtsausschuss des Parlaments befürwortete am Montag mit großer Mehrheit den Gesetzesentwurf. Mit ihm soll das bestehende weitreichende Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen auf missgebildete Föten ausgeweitet werden.

Abtreibungen wären dann nur noch erlaubt, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder sie vergewaltigt wurde. Polens katholische Bischöfe hatten vergangene Woche die Abgeordneten zur zügigen Annahme der Gesetzesverschärfung aufgerufen. Rund 800.000 Polen hatten 2017 die Volksinitiative "Stoppt Abtreibung" unterschrieben.

Umfrage: 70 Prozent gegen Volksinitiative

Laut einer Umfrage vom Januar sind allerdings 70 Prozent der Polen gegen die Volksinitiative. Staatspräsident Andrzej Duda und die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) machen sich seit Monaten für eine Gesetzesverschärfung stark. 2016 wurden laut Regierungsangaben 1.042 der 1.089 registrierten legalen Schwangerschaftsabbrüche wegen einer unheilbaren Krankheit des Fötus vorgenommen.

Bereits vor zwei Jahren stand eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes auf der politischen Agenda. Damals hatte das polnische Parlament die Forderungen der Volksinitiative jedoch mit 352 zu 58 Stimmen abgelehnt. Die Bischöfe hatten sich im Vorfeld der Parlamentsabstimmung ebenfalls für ein Abtreibungsverbot ausgesprochen. Sie distanzierten sich allerdings von dem Gesetzentwurf der Volksinitiative, weil dieser eine Bestrafung von Frauen vorsah, die eine Schwangerschaft abbrechen ließen. (bod/KNA)