Eucharistie-Streit: Auch Voderholzer fährt mit nach Rom
Zum Gespräch über einen möglichen Kommunionempfang evangelischer Ehepartner wird auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer nach Rom reisen. Das geht aus einer Mitteilung des vatikanischen Presseamtes vom Montag hervor. Als Termin für die Unterredung im Vatikan ist demnach der kommende Donnerstag vorgesehen. Laut der Mitteilung soll es in dem Gespräch um "das Thema einer eventuellen Zulassung zur Eucharistie für nichtkatholische Partner in gemischten Ehen" gehen.
Voderholzer zählt zu den sieben Bischöfen, die den Vatikan um eine Prüfung des Mehrheitsbeschlusses der Deutschen Bischofskonferenz gebeten hatten, evangelische Ehepartner künftig im Einzelfall zur Kommunion zuzulassen. Der Regensburger Bischof ist stellvertretender Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz und als einziger deutscher Ortsbischof Mitglied der vatikanischen Glaubenskongregation.
Vatikan nennt seine Vertreter für das Gespräch
Weitere Gesprächsteilnehmer auf deutscher Seite werden die Kardinäle Reinhard Marx und Rainer Maria Woelki sowie die Bischöfe Felix Genn, Gerhard Feige und Karl-Heinz Wiesemann sein, wie bereits zuvor bekanntgeworden war. Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, wird zu dem Termin nach Rom reisen. Die Unterredung findet auf Einladung des Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Francisco Ladaria Ferrer, in den Räumen der Behörde statt.
Der Vatikan wird in dem Gespräch laut der Mitteilung neben Ladaria vertreten von Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, sowie dem deutschen Kirchenrechtler Markus Graulich, Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, und dem Österreicher Hermann Geissler, Leiter der Abteilung für die kirchliche Lehre in der Glaubenskongregation. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass der Vatikan mitteilt, welche Vertreter der römischen Kurie unterhalb der unmittelbaren Führungsebene an einem offiziellen Gespräch teilnehmen.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte auf ihrer Vollversammlung im Februar in Ingolstadt mit einem Mehrheitsbeschluss evangelische Ehepartner im Einzelfall zur Kommunion zugelassen. Der Text war jedoch noch nicht veröffentlicht worden, weil die Bischöfe noch Änderungsvorschläge einreichen konnten. Eine Minderheit von sieben Ortsbischöfen, unter ihnen Kardinal Woelki und Bischof Voderholzer, hatte sich daraufhin im März in einem Brief an die zuständigen Behörden im Vatikan gewandt. Sie baten darin um Klärung, ob eine Frage dieser Tragweite von einer einzelnen Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss entschieden werden könne.
Feige und Wiesemann federführend bei Handreichung
Die Bischöfe Feige und Wiesemann waren federführend an der Erarbeitung der sogenannten "Handreichung" beteiligt. Sie nennt Kriterien, die Seelsorgern und betroffenen Paaren als Grundlage für eine Entscheidung über den Kommunionempfang des nichtkatholischen Ehepartners dienen sollen. Die Handreichung ist für die einzelnen Diözesanbischöfe aber nicht verbindlich.
Nach dem geltenden Kirchenrecht können Christen anderer Konfessionen nur in Notlagen und nur unter der Voraussetzung, dass sie den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen, zum Kommunionempfang zugelassen werden. Die im Februar beschlossene, aber noch nicht veröffentlichte Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz legt den Begriff der Notlage im Vergleich zu den bisher bestehenden 21 Sonderregelungen anderer Bischofskonferenzen weit aus. Papst Franziskus hat sich bislang noch nicht öffentlich dazu geäußert, ob er dieser Interpretation zustimmt. (tja/KNA)