Kinderpornos: Bistumsmitarbeiter muss Geldstrafe zahlen
Ein ehemaliger Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing muss wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien eine Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro zahlen. Der Beschuldigte habe einen Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro akzeptiert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Freitag mit. Im Februar vergangenen Jahres war im Büro und in der Wohnung des Mannes entsprechendes Datenmaterial sichergestellt worden.
Mit dem Strafbefehl sei dem beschuldigten Theologen und Kirchenrechtler zur Last gelegt worden, sich insgesamt 88 kinderpornografische Bilddateien und 69 jugendpornografische Bilddateien verschafft und abgespeichert zu haben, so der Pressesprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Darüber hinaus soll er in 4 Fällen auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugegriffen zu haben, um sich entsprechendes Material zu verschaffen.
Bereits vor rund drei Monaten meldete die "Frankfurter Neue Presse", dass das Ausmaß des Falls "am unteren Rand von Kinderporno-Verfahren" liege. Häufig gehe es in entsprechenden Verfahren um den Besitz von 20.000 bis 30.000 Dateien. Das bestätigte nun auch Ungefuk. Bei den Bildaufnahmen, die sich der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft verschafft hatte, habe es sich "überwiegend um Aufnahmen von Kindern in sexualbetonten Posen - sogenannte Posing-Darstellungen" gehandelt, sagte er weiter.
Das Amtsgericht Limburg hatte auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Strafbefehl gegen den seit Februar 2017 freigestellten Bistumsmitarbeiter erlassen. "Da die staatlichen Ermittlungen nun beendet sind, kann das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Mitarbeiter fortgesetzt werden, da es sich um einen Diakon des Bistums handelt", sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Freitag der KNA. Das Bistum, das Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst, hatte unmittelbar Bekanntwerden der Vorwürfe betont, dass der Mitarbeiter in seiner aktuellen Position nicht mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt gekommen sei. (bod/KNA/dpa)