Katholische Grundschulen: Keine Bevorzugung durch Taufe
Katholische Grundschulen in Irland dürfen bei der Vergabe von Plätzen künftig getauften Kindern nicht mehr den Vorrang vor Kindern ohne Taufschein geben. Wie irische Medien am Mittwoch berichteten, verabschiedete das Kabinett eine entsprechende Regelung zur Abschaffung der sogenannten "Taufbarriere".
Der irische Bildungsminister Richard Bruton zeigte sich optimistisch, dass die neue Regelung zum Schuljahresbeginn im September 2019 in Kraft treten werde. Eltern sollten nicht unter Druck gesetzt werden, "ihr Kind nur zu taufen, um sich den Zugang zur örtlichen Schule zu sichern", so Bruton. Die aktuelle Vergabe der Plätze nach Taufschein sei "unfair".
Regelung hat nicht überall die gleichen Auswirkungen
Alle 2.900 katholische Grundschulen müssen demnach ihre Zulassungsregelungen ändern. Laut Medienberichten dürfte die Regelung aber nur auf 20 Prozent der Grundschulen - nämlich solche in urbanen Gegenden, an denen die Nachfrage das Platzangebot übertrifft - direkte Auswirkungen haben. In ländlichen Gebieten könnten katholische Schulen in den meisten Fällen genügend Plätze anbieten, hieß es.
90 Prozent der irischen Grundschulen sind in katholischer Trägerschaft, werden aber staatlich finanziert. Irlands Primas, Diarmuid Martin, hatte wiederholt sogenannte "Zwecktaufen" kritisiert und sich für eine vielfältige Bildungslandschaft mit mehr konfessionsfreien Schulen ausgesprochen. (KNA)