Missbrauch: Ackermann bedauert Fehler seiner Diözese
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat Fehler im Umgang mit Hinweisen zu einem unter Missbrauchsverdacht stehenden Geistlichen eingestanden. "Ich bedaure, dass wir nicht schneller und klarer genug agiert haben", sagte Ackermann nach Mitteilung der Bischöflichen Pressestelle vom Dienstag. Bei den 2006 aufgekommenen ersten Hinweisen in Zusammenhang mit dem ehemaligen Pfarrer von Freisen im saarländischen Landkreis Sankt Wendel hätte das Bistum "proaktiver und entschiedener" handeln müssen. Ackermann selbst ist erst seit 2009 Oberhirte von Trier.
Gleichzeitig erinnerte der Bischof daran, dass es in solchen Verfahren immer auch gelte, die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen zu wahren. "Dazu gehört besonders die gebotene Diskretion, die in der Öffentlichkeit nicht selten als mangelnde Transparenz wahrgenommen wird." Der Geistliche bestreite die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Die mutmaßlichen Missbrauchsfälle bieten der Justiz zwar keine Strafverfolgungsmöglichkeit mehr, können jedoch nach kirchlichem Recht geahndet werden. Im Januar hatte die Glaubenskongregation daher entschieden, dass gegen den Mann ein Verfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln geführt werden soll. Das geschehe auf Wunsch von Bischof Ackermann selbst, um "größtmögliche Neutralität" sicherzustellen, wie es damals hieß. Das Verfahren sieht Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand vor.
Ackermann: Pfarrer wurde nicht "weggemobbt"
Der Bischof betonte, ihm sei bewusst, wie sehr die kirchenrechtliche Voruntersuchung die Pfarreiengemeinschaft belaste. Entgegen anderslautender Gerüchte sei der unter Missbrauchsverdacht stehende Geistliche nicht "weggemobbt" worden. "Vielmehr hat das Verhalten des früheren Freisener Pfarrers selbst zu der Situation von Beurlaubung, Ruhestand und schließlich auch zum Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes geführt."
Im September hatte die Diözese eine Voruntersuchung abgeschlossen und nach Rom weitergeleitet. Demnach erhärtete sich in mehreren Fällen der Verdacht sexuellen Missbrauchs durch den in den Ruhestand versetzten 63-Jährigen. Dem Priester ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern und sein Amt auszuüben.
Die Staatsanwaltschaft hatte 2006, 2013 und 2016 Ermittlungen gegen den Priester durchgeführt, die jedoch wegen mangelnden Tatnachweises oder Verjährung eingestellt wurden. Ackermann ist auch Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs. (bod/KNA)