Gesetzesänderung in Australien beschlossen

Missbrauch: Priester müssen Beichtgeheimnis brechen

Veröffentlicht am 08.06.2018 um 12:55 Uhr – Lesedauer: 
Beichte

Canberra ‐ Das Kirchenrecht stellt die Verletzung des Beichtgeheimnisses unter Höchststrafe. Priester im australischen Canberra geraten daher bald in ein Dilemma: Sie werden gesetzlich dazu verpflichtet – wenn es um Missbrauch geht.

  • Teilen:

Priester in der australischen Hauptstadt Canberra müssen künftig Missbrauchsfälle, von denen sie in der Beichte erfahren haben, bei der Polizei anzeigen. Wie die Zeitung "The Catholic Sun" berichtet, hat der Legislativrat des australischen Hauptstadtterritoriums am Donnerstag eine entsprechende Gesetzeserweiterung beschlossen. Damit werde die Meldepflicht in Fällen von sexuellem Missbrauch bei religiösen Organisationen auch auf die Beichte ausgedehnt. Priester geraten dadurch in einen Konflikt mit dem Kirchenrecht, das den Bruch des Beichtgeheimnisses mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt (CIC Can. 1388 §1).

Der Erzbischof von Canberra-Goulburn, Christopher Prowse, kritisierte das Gesetz: Er könne die Forderung nach einem Bruch des Beichtgeheimnisses keinesfalls unterstützen. Die Gesetzesänderung würde Missbrauch nicht verhindern und die Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern in katholischen Einrichtungen außer Acht lassen. "Die Regierung bedroht die Religionsfreiheit, indem sie sich zum Experten für religiöse Praktiken erklärt und versucht, das Sakrament der Beichte zu ändern, ohne dabei die Sicherheit der Kinder zu verbessern", so Prowse. Die Beichtstuhl-Klausel soll laut Medienberichten nicht vor dem 31. März 2019 in Kraft treten, Erzdiözese und Regierung wollen bis dahin noch Gespräche über die genaue Umsetzung der Meldepflicht bei Priestern führen.

Aufhebung des Beichtgeheimnisses gefordert

Bereits im vergangenen August hatte sich die australische Missbrauchskommission für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen von Missbrauch ausgesprochen. "Der Bericht empfiehlt, dass das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden", erklärte die Regierungskommission zur Untersuchung des Umgangs von Institutionen mit Missbrauchsfällen damals. Die Australische Bischofskonferenz wies eine gesetzliche Verpflichtung zum Bruch des Beichtgeheimnisses damals scharf zurück.

Die Gesetzesänderung in Canberra kommt wenige Wochen nach der Verurteilung des Erzbischofs von Adelaide, Philip Wilson. Er war am 22. Mai wegen der Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen von einem Gericht in Newcastle schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß wird noch verkündet. Demnächst muss sich zudem der australische Kurienkardinal George Pell wegen Missbrauchsvorwürfen in seiner Heimat vor Gericht verantworten. Sein Amt als Finanzchef des Vatikans lässt der 76-Jährige seit geraumer Zeit ruhen. (tmg)