COMECE veröffentlicht ethische Erwägungen zu Robotik

EU-Bischöfe gegen Rechtspersönlichkeit von Robotern

Veröffentlicht am 05.02.2019 um 14:24 Uhr – Lesedauer: 

Brüssel ‐ Die Robotertechnik schreitet immer weiter fort – das stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen: Wie umgehen mit scheinbar intelligenten Maschinen? Die katholischen Bischöfe in Europa haben ihren Standpunkt dazu nun klargemacht.

  • Teilen:

Die EU-Bischöfe lehnen es ab, für Roboter und andere autonome Systeme eine eigene Rechtspersönlichkeit einzuführen. Das betont ein am Montag von der Europäischen Bischofskommission COMECE herausgegebenes Papier zur "Robotisierung des Lebens". Auf Grundlage der katholischen Soziallehre beschäftigt sich das von einer Expertengruppe unter der Leitung des Moraltheologen und Philosophen Antonio Autiero verfasste Dokument mit Fragen der Auswirkung von Automatisierung auf den Arbeitsmarkt und der rechtlichen Behandlung von Robotik.

Der aktuelle Trend zur Robotisierung entwickle sich im Kontext einer "anthropologischen Krise", in der die Identität des Menschen radikal angefragt werde. Grenzen des Menschseins würden nicht mehr akzeptiert, während es zugleich zunehmend Bestrebungen gebe, Roboter als eigenständig moralisch handelnde Personen zu betrachten. Daher sei es wichtig, beim Verhältnis von Menschen zu Maschinen stets den Vorrang und die Würde der menschlichen Person zu betonen.

Die Autoren lehnen es daher ab, Roboter als Personen mit eigenständigen Rechten zu betrachten. Damit wenden sie sich erneut gegen eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die eine Einführung eines besonderen rechtlichen Personenstatus für bestimmte weit entwickelte autonome Systeme befürwortet hatte. "Die Verantwortung, die einer Rechtspersönlichkeit zugrunde liegt, kann nur da ausgeübt werden, wo die Fähigkeit zur Freiheit besteht", so die Autoren: "Freiheit ist mehr als Autonomie."

Besonders bildungsarme und junge Menschen von Robotisierung betroffen

Auch eine rechtliche Behandlung von Robotern in Analogie zu Tieren, etwa bei Haftungsfragen, lehnt die Stellungnahme ab. "Das würde eine gefährliche Veränderung dahingehend bedeuten, dass Roboter als Lebewesen anerkannt würden." Der bestehende Haftungsrahmen für Produkte und Eigentum reiche aus, um rechtliche Fragen der Nutzung autonomer Systeme zu klären.

Mit Blick auf den Arbeitsmarkt betont das Papier, dass der Einsatz von Robotik zwar wirtschaftliche Vorteile habe, allerdings oft negative Auswirkungen auf gefährdete Gruppen wie junge und bildungsarme Menschen habe. Die Autoren erwarten daher durch eine fortschreitende Automatiserung negative Effekte auf den Arbeitsmarkt für ungelernte Beschäftigte. Daher könne es auch keine "unqualifzierte oder begeisterte Zustimmung zu diesen neuen Technologien" geben, ebenso wenig wie eine kategorische Ablehnung angebracht sei. (fxn)