Nach Erlass neuer vatikanischer Richtlinien

Bistum Speyer gibt Zahl der Priester mit Kindern bekannt

Veröffentlicht am 23.02.2019 um 10:40 Uhr – Lesedauer: 

Speyer ‐ Zu Wochenbeginn hat der Vatikan neue Richtlinien fertiggestellt: Die regeln den Umgang mit Priestern, die Väter sind. Jetzt hat das Bistum Speyer die Zahl seiner Geistlichen mit Kindern veröffentlicht.

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Das Bistum Speyer weiß nach eigenem Bekunden von vier Priestern mit Kindern. Davon sind nach Angaben vom Freitag zwei im aktiven Dienst und zwei im Ruhestand.

In solchen Fällen wirkt das Bistum darauf hin, dass Betroffene ihre Verantwortung als Väter wahrnehmen. Beispiele seien ein "verantwortlicher Umgang mit Mutter und Kind" sowie die Erfüllung der Unterhaltspflichten, die aus den Dienstbezügen zu leisten seien. Empfohlen wird den Seelsorgern ein transparenter Umgang mit ihrer Lebenssituation gegenüber der Gemeinde, in der sie arbeiten.

Vatikan stellt Richtlinien fertig

Der Vatikan hat nach Informationen vom Wochenanfang Richtlinien für solche Fälle fertiggestellt. Sie sehen ebenfalls vor, dass der Priester den Vaterpflichten nachkommen und sich um Kind und Mutter kümmern soll. Verwiesen wird auf ein Schreiben der Irischen Bischofskonferenz. Darin heißt es: "Wenn ein Priester Vater eines Kindes wird, soll das Wohl des Kindes sein primäres Anliegen sein."

Im Bistum Speyer arbeitet auch ein Pfarrer, der verheiratet war und aus dieser Ehe Kinder hat. Nachdem die Ehefrau verstorben war, entschied er sich, zunächst Diakon und dann Priester zu werden. Ein solcher Fall steht in Übereinstimmung mit den kirchlichen Rechtsregelungen.

Mit ihrer Weihe versprechen Priester der katholischen Kirche eine "vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit" (Can. 277 § 1 CIC), deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet. Darüber hinaus heißt es laut Kirchenrecht nur, dass es dem Diözesanbischof zustehe, über "die Befolgung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen" (Can. 277 § 3 CIC). Spezielle Strafen für Priester, die entgegen der rechtlichen Vorgaben Väter werden, gibt es nicht. Eine Annahme der Vaterschaft ist demnach möglich, ohne dass der betroffene Priester zwangsweise suspendiert wird. Anders stellt sich die Situation dann dar, wenn die sexuelle Beziehung zur Mutter des Kindes nicht beendet wird (Can. 1395 § 1 CIC). (tmg/KNA)