Theologische Herausforderung für das Erzbistum München und Freising

Ein Laie soll das Generalvikariat leiten – aber wie?

Veröffentlicht am 25.03.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/München ‐ Das Erzbistum München will seine Verwaltung professionalisieren und die Karrierechancen für Laien verbessern. Deswegen soll das Ordinariat künftig von einem Laien und nicht mehr vom Generalvikar geleitet werden. Doch kirchenrechtlich steht die Reform auf wackeligen Füßen.

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Im vergangenen Spätherbst machte das Erzbistum München und Freising eine Mitteilung, die bislang überraschenderweise kaum öffentlich diskutiert wurde. Dabei handelt es sich um eine kleine Sensation: Laien sollen künftig nicht mehr nur Gemeinden leiten, sondern auch an der obersten Leitung des Ordinariats beteiligt sein; dafür wird die Funktion des Generalvikars auf zwei Personen aufgeteilt. Zwar soll sich um die thematischen, inhaltlichen und theologischen Fragen weiterhin ein Priester kümmern, der auch den Titel Generalvikar trägt. Die operative Verwaltungsleitung soll jedoch schon 2020 ein "Amtschef" oder eine "Amtschefin" eigenständig übernehmen.

"Eine wirklich mächtige Position aufteilen"

Drei zentrale Gründe nennt das Erzbistum für den Umbau der Stelle: Laien sollen innerhalb des Ordinariats bessere Karrierechancen bekommen, die Verwaltung soll professionalisiert und die Konzentration von Macht auf Priester abgebaut werden. Das Vorhaben sei eine Möglichkeit, "eine wirklich mächtige Position aufzuteilen und ein wichtiges Amt für Frauen zu öffnen", sagte der amtierende Münchner Generalvikar, Peter Beer, Mitte März bei der Vollversammlung des Diözesanrats. Die Ausschreibung für die neue Stelle war ursprünglich für das erste Quartal 2019 geplant. Noch ist sie allerdings nicht veröffentlicht. Beer lud die Mitglieder des Diözesanrats stattdessen jetzt ein, sich an der Erarbeitung der Stellenausschreibung zu beteiligen.

Generalvikar Peter Beer
Bild: ©KNA/Robert Kiderle

Peter Beer, der Generalvikar des Erzbistums München und Freising.

Dass man sich im Münchener Ordinariat mit der Formulierung des Stellenprofils viel Zeit lässt —und möglicherweise auch besondere Mühe gibt — verwundert nicht. Schließlich muss die neu geschaffene Führungsstruktur inhaltlich wie theologisch erst noch erarbeitet werden. Denn laut Canon 478 Paragraph 1 des Kirchenrechtskodex hat der Generalvikar als "Alter Ego" des Bischofs ein Geistlicher zu sein. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch kritische Stimmen zu den Plänen des Erzbistums. Der Münchner Kirchenrechtsprofessor Stephan Haering (OSB) etwa fragt sich, welches Verständnis von Kirche aus der Idee einer solchen Aufgabenteilung spricht: "Die Kirche ist ja nicht irgendein Verein, sondern eine göttliche Stiftung, die nicht beliebig gestaltet werden kann. Und da spielt die Weihe nun mal eine besondere Rolle." Generalvikariate und Ordinariate seien eben keine "beliebigen Verwaltungen". Da gehe es nicht um Karriere, sondern um kirchlichen Dienst und Pastoral.

Falls die neue Funktion eines Amtschefs/einer Amtschefin tatsächlich eingeführt werde, kann Haering sich dafür jedenfalls nur einen sehr begrenzen Aufgabenbereich vorstellen, etwa die innere Organisation des Ordinariats oder die Vorgesetztenrolle für bestimmte Mitarbeiter. Aber da, "wo es wirklich ernst wird" – wie bei der Vergabe von Stellen in der Seelsorge oder Ausnahmeregelungen bei Eheschließungen —, da ist in seinen Augen "Schluss". Für solche Aufgaben brauche es die "oberhirtliche Vollmacht", die der Bischof nur einem Priester übertragen könne.

Der Weg als Problem

Etwas anders sieht das Ulrich Rhode (SJ), Kirchenrechtler an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Nach seiner Auslegung des Kirchenrechts könnten Laien durchaus weitreichendere Aufgaben übernehmen. Kritik an der geplanten Münchener Reform übt Rhode trotzdem. Sie verfolge mit der Öffnung von Führungspositionen für Laien zwar ein sinnvolles Ziel; der Weg dahin sei allerdings problematisch. Nach den Angaben des Erzbistums soll der Generalvikar zwar die dienstliche Aufsicht über den Amtschef haben, aber "nicht dessen oder deren Vorgesetzter in Fragen der Verwaltung sein". Für Rhode wäre das ein Verstoß gegen das Kirchenrecht. Stattdessen wäre es sinnvoll, "einen Amtschef zu installieren, der dem Generalvikar sowohl dienstlich als auch fachlich unterstellt ist", sagt er. Auf diese Weise könnte der Amtschef seine Aufgaben wahrnehmen, ohne dass dadurch die Position des Generalvikars als Stellvertreter des Bischofs angetastet werde.

Bernhard Kellner, Pressesprecher der Erzbistums München-Freising, kann die Diskussion um die geplante Stelle nicht nachvollziehen. "Selbstverständlich wird die Reform kirchenrechtskonform sein. Wir sind derzeit mit der Umsetzung beschäftigt", sagt er. Dass der neue Generalvikar dann auf einen anderen Namen hören wird als heute, ist allerdings schon klar. Peter Beer will künftig andere Aufgaben übernehmen.  

Linktipp: Der Generalvikar: Der zweite Mann

Das Kirchenrecht sieht für ihn eine besondere Aufgabe vor: Der Generalvikar soll "alter ego" des Bischofs sein. Katholisch.de erklärt, welche Rechte und Pflichten das mit sich bringt.

Wie auch immer die Position am Ende genau ausgestaltet sein mag: Gedanken über eine Reform der bistumseigenen Verwaltung machen sich nicht nur die Verantwortlichen im Erzbistum München und Freising, sondern auch in anderen Diözesen. Unter anderem die Bistümer Osnabrück, Hildesheim oder Mainz zeigten sich offen gegenüber Laien als Verwaltungschefs, berichtet die "Herder-Korrespondenz" in ihrer Januar-Ausgabe. Recht konkret ist die Überlegung bereits im Bistum Eichstätt, das 2018 durch einen Finanzskandal erschüttert wurde. Dort soll in den kommenden Monaten geklärt werden, wie und ob die Idee von Bischof Gregor Maria Hanke umgesetzt werden kann, zur Entlastung des Generalvikars einen Amtschef oder eine Amtschefin zu bestellen.

Dass sich die Gestalt der deutschen Diözesanverwaltungen verändern wird, da ist sich auch der promovierte Theologe und Professor für Betriebswirtschaft Thomas de Nocker von der FOM Hochschule für Ökonomie & Management in Essen sicher. Das Stichwort "Professionalisierung", das in München für die Reform angeführt wird, findet de Nocker durchaus passend: "Bei der Leitung eines Ordinariats mit 500 Mitarbeitern passt das Portfolio eines Betriebswirts mit Managementerfahrung vielleicht doch besser als das eines Theologen mit Seelsorgehintergrund", erklärt er. De Nocker sieht auf die Bistumsverwaltungen künftig noch neue, komplizierte Aufgabenbereiche zukommen — allein schon durch äußere Einflüsse wie das neue Datenschutzgesetz oder immer komplizierter werdende Steuergesetze. "Die Aufgaben werden zunehmen – Personal- und Finanzmittel aber bestenfalls konstant bleiben", lautet seine Prognose. Schließlich sei abzusehen, dass die Kirchensteuereinnahmen auf mittlere Sicht stagnieren und bei weiter sinkenden Gläubigenzahlen keine Personalschwemme zu erwarten ist.

Damit die Bistumsverwaltungen insgesamt gut funktionieren, müssen laut de Nocker verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Vor allem müsse genau zwischen der Ausübung einer bestimmten Aufgabe und deren Kontrolle unterschieden werden. "Trennung von Aufsichtsfunktion und operativem Geschäft", nennt er das. Das betreffe zum Beispiel die Mitglieder der Domkapitel: Sie hätten die Aufgabe, die Arbeit des Generalvikariats zu kontrollieren und dürften deswegen streng genommen keine leitende Funktionen in den Verwaltungen übernehmen. "Sonst kontrollierten sie sich selbst." Die Generalvikariate ihrerseits müssten für die ihnen nachgeordneten Einrichtungen – wie etwa den Bildungshäusern – noch klarer eine Aufsichtsfunktion übernehmen. Das heißt: konkrete Ziele formulieren, die Verantwortung an bestimmte Mitarbeiter abgeben, und später die Einhaltung der Ziele kontrollieren.

München, Kirche, Liebfrauendom
Bild: ©davis/Fotolia.com

Der Dom "Zu Unserer Lieben Frau" in München.

Als zweiten wichtigen Punkt sieht de Nocker eine bessere Aufteilung der Aufgaben zwischen der zentralen Ebene des Generalvikariats und den einzelnen Gemeinden. Die Buchhaltung etwa müsse – wie in der freien Wirtschaft schon lange üblich – zentral geregelt sein: "Dann kann sie standardisierter erledigt werden, ist effizienter und rechtssicherer", erklärt de Nocker. Gleichzeitig müsse sich jedes Ordinariat überlegen, welche seiner Dienstleistungen wirklich dem Bedarf der Gemeinden vor Ort entspreche. "Die dritte Arbeitshilfe zum gleichen Thema, die in den Gemeinden vielleicht gar nicht gelesen wird, muss nicht sein."

Aufregen über "die da oben"

Die so frei werdenden Ressourcen würden dringend an anderen Stellen gebraucht: Etwa um Defizite bei der Digitalisierung nachzuholen oder um die gigantischen Strukturreformen, die derzeit in nahezu allen deutschen Bistümern die Gemeindeebene verändern, zu begleiten und in guten Bahnen zu lenken. Und noch etwas mahnt de Nocker an: ein besseres Verständnis der verschiedenen hierarchischen Ebenen füreinander. Kirchliche Ordinariate oder Generalvikariate hätten oft nicht den besten Ruf. Als weltfremd würden "die da oben" von den Akteuren auf der Gemeindeebene gern bezeichnet: "Wer sich mangels Regens nicht über das schlechte Wetter beklagen kann, der beschwert sich eben über das eigene Generalvikariat oder Ordinariat", erklärt der Wissenschaftler. Ein solcher Kalauer werde den oft komplexen und ausdifferenzierten Bistumsverwaltungen aber nicht gerecht. Und das würden sicher auch die Planer im Ordinariat des Erzbistums München und Freising unterschreiben.

Von Gabriele Höfling