42.000 Euro für Schmuckstück mit Diamanten und päpstlichem Siegel

"Bares für Rares": Rekordsumme für Reliquiar mit Kreuzessplittern

Veröffentlicht am 23.05.2019 um 13:58 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Soviel erzielte bei "Bares für Rares" noch nie ein Kunstgegenstand: Verkauft wurde ein Kreuz mit Diamanten, in das laut Expertise drei Holzsplitter aus dem Kreuz Jesu eingearbeitet sind. Geht es nach der Kirche, hätte der Handel nie stattfinden dürfen.

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Kleine Sensation bei der ZDF-Sendung "Bares für Rares": Für den bisher noch nie dagewesenen Betrag von 42.000 Euro ist eine Kreuzreliquie verkauft worden, in die nach Experten-Meinung drei Splitter aus dem Kreuz Jesu eingearbeitet sind. Die Echtheit der Reliquie wird mit einem päpstlichen Siegel aus der Zeit Clemens' IX. (1667-1669) bestätigt. Das Kreuz ist verziert mit einer großen Anzahl von Diamanten, deren Gewicht Kunsthistorikerin Heide Rezepa-Zabel auf 40 Karat schätzte. Allein der Materialwert liegt nach ihrer Ansicht bei 15.000 bis 17.000 Euro; die Expertise insgesamt lag bei 60.000 bis 80.000 Euro.

Möglicherweise aus Besitz eines Bischofs

Wie Rezepa-Zabel weiter ausführte, könnte das rund 300 Jahre alte Schmuckstück möglicherweise aus dem Besitz eines Bischofs stammen, der sich die Reliquie nach den Standards der damaligen Zeit verzieren ließ.

Ein Schmuckstück in Form eines Kreuzes wird begutachtet.
Bild: ©ZDF/Frank Dicks

Ein Schmuckstück in Form eines Kreuzes wird begutachtet.

Verkauft haben das Stück Tochter Stephanie Huber und Mutter Cosima Birk aus Rülzheim in Rheinland-Pfalz. Wie sie berichteten, handelte es sich dabei um ein Erbstück. Eine Tante Cosima Birks hatte einst eine alte Dame regelmäßig in den Gottesdienst begleitet. Aus Dankbarkeit dafür hinterließ die Dame ihrer Begleiterin das Schmuckstück, das so in die Familie der beiden Frauen kam.  

"Nadel im Heuhaufen gefunden"

Händlerin Susanne Steiger war nach dem Kauf überwältigt. Nach einem solchen Stück suche man als Händler das Leben lang, sagte sie. "Das ist die Nadel im Heuhaufen. Und die habe ich heute Abend hier gefunden. Ich bin wahnsinnig glücklich und mir fehlen einfach nur die Worte."

Keine Rolle bei der Versteigerung spielte, dass der Handel mit Reliquien nach den Regeln der katholischen Kirche eigentlich gar nicht erlaubt ist. In Kanon 1190 des kirchlichen Gesetzesbuches (CIC) heißt es, "es ist verboten, heilige Reliquien zu verkaufen." Besonders "bedeutende Reliquien" und solche, "die beim Volk große Verehrung erfahren" dürfen ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhls "auf keine Weise gültig veräußert oder für immer an einen anderen Ort übertragen" werden. (gho)

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