"Die Furcht vor Entscheidungen ist unangebracht"

Vom "synodalen Weg" zu einer synodalen Verfassung der Kirche?

Veröffentlicht am 12.11.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Kirche gestalten und weiterentwickeln – das wollten die Bischöfe vor 50 Jahren auf der Würzburger Synode. Unser Autor Friedrich Kronenberg war als Generalsekretär dabei. Doch der Vatikan sperrte sich. Der "synodale Weg" könnte dazu beitragen, dass sich etwas ändert. Denn was gibt es an Alternativen?

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Fast fünf Jahrzehnte hat die Kurie in Rom zu den Voten der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, der Würzburger Synode, geschwiegen. Jetzt, da die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken einen "synodalen Weg" beschreiten wollen, wird dieses Schweigen beendet.

Es wird beendet durch ein Gutachten des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte. Ohne zu wissen, wozu man jahrzehntelang geschwiegen hat, wird dort erklärt: "Wie kann eine Teilkirche verbindliche Beschlüsse fassen, wenn die behandelten Themen die Weltkirche betreffen? Wie kann eine Versammlung einer Teilkirche über Themen der Weltkirche beschließen und wie kann sich eine Bischofskonferenz von einer Versammlung dominieren lassen, von der die meisten Mitglieder keine Bischöfe sind?" Das von der römischen Kurie gutgeheißene Statut der Würzburger Synode ist dem Päpstlichen Rat offensichtlich unbekannt.

Nun ist der "synodale Weg" keine Synode und will das auch nicht sein. Ob er trotzdem ein Schritt dahin sein kann, sollte jedoch geprüft werden. Welchen Grund gibt es für eine Synode in Deutschland? Die Fortentwicklung einer konzilsgerechten und die Zeichen der Zeit aufgreifenden Kirchenverfassung – also eine synodale Kirchenverfassung – wäre ein solcher Grund. Aber vieles spricht dafür, dass wir inzwischen synodenunfähig sind. Der "synodale Weg" könnte dazu beitragen, dass sich das wieder ändert.

Die Würzburger Synode begann vor fast 50 Jahren

Viele Laien, Priester und Bischöfe kennen die Würzburger Synode nur vom Hörensagen. Daher einige Anmerkungen: Synoden sind für die Fortgestaltung der kirchlichen Verfassung unverzichtbar. "Eine Synode versammelt benachbarte Ortskirchen, indem sie einerseits die Einzelgemeinden im Leben der Kirche zur Geltung bringt und andererseits sie durch die Gemeinschaft der Kirchen untereinander… vor schädlichen Sonderentwicklungen bewahrt", formulierte es Karl Lehmann. Die allgemeine Unruhe auf dem Essener Katholikentag 1968 war der Anlass, die Würzburger Synode auf den Weg zu bringen. Auch damals galt: Jeder Diözesanbischof, der einer Gemeinsamen Synode nicht zustimmt, verhindert, dass sie möglich wird. Konsens in der Bischofskonferenz ist auch die Voraussetzung dafür, dass ein Statut für eine Gemeinsame Synode im Sinne der Würzburger Synode von Rom gebilligt wird. Das Kirchliche Gesetzbuch (CIC) sieht eine solche Synode nicht vor, damals wie heute.

In der Würzburger Synode waren die Rechte der Bischofskonferenz und des Papstes voll gewahrt. Beratungsgegenstände wurden nur im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz festgesetzt. Anträge, deren Gegenstände einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, konnten nur in Form eines Votums an den Heiligen Stuhl eingebracht werden. Eine Beschlussfassung der Vollversammlung der Synode war nicht möglich, wenn die Bischofskonferenz Bedenken geltend machte, die in ihrer Lehrautorität oder im bischöflichen Gesetzgebungsrecht begründet waren. Spätestens während der zweiten Lesung mussten aber solche Bedenken der Vollversammlung bekannt gegeben werden. So hatte die Vollversammlung die Möglichkeit, auch über diese Bedenken zu beraten und gegebenen Falls zu modifizierten Ergebnissen zu kommen.

Professor Karl Lehmann
Bild: ©KNA

Der damalige Professor Karl Lehmann während der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, der Würzburger Synode, im Jahr 1973.

Auf diese Weise wurden die Bischöfe voll in die Synode integriert. Sie haben in der Synode selbst mit abgestimmt und gleichzeitig blieb ihre potestas episcopalis voll gewahrt. Das Statut war ekklesiologisch sauber formuliert und hat seine Bewährungsprobe in der Praxis voll bestanden. Erfolglos blieben die Voten an den Heiligen Stuhl. Zwar wurden auch diese sauber formuliert und von der Vollversammlung unter der beschriebenen Beteiligung der Bischöfe beschlossen. Leider bestand jedoch die römische Beteiligung an dem von der Kurie selbst gebilligten Verfahren in der Regel aus Schweigen.

Es genügt nicht, aus der Geschichte Wegweisung für die Zukunft zu erwarten. Auch über die Gegenwart gilt es zu diskutieren, zu streiten und im Dialog Visionen für einen gemeinsamen Weg in die neue Zeit reifen zu lassen. Die gemeinsame Meinungs- und Willensbildung kann in unserer Zeit nicht durch Wegweisung von oben ersetzt werden. Die Wegweisung von oben muss sich in den Meinungs- und Willensbildungsprozess einbringen und sich als Weisung Jesu Christi erweisen, dessen Ruf zur Nachfolge allerdings an jeden Jünger und jede Jüngerin ergangen ist.

Kirche bedarf der Gestaltung

Der "synodale Weg", den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gemeinsam begonnen haben, bietet die Chance, den zukünftigen Weg der Kirche in Deutschland in den Blick zu nehmen. Die vorgesehenen Themenbereiche beinhalten dringende Fragen. Die zukünftige Verfasstheit der Kirche als Volk Gottes und damit zusammenhängend die Verfassung der Institution Kirche ist durch diese Themenkomplexe zwar berührt, aber nicht umfassend in den Blick genommen. Die Kirche, die von uns Menschen in der nachpfingstlichen Zeit geschaffen wurde, um den Jüngern Christi bei ihrem Kirche-Sein zu dienen, bedarf aber der fortwährenden Gestaltung und Fortentwicklung.

Es ist eine Unsitte, diese Gestaltungsaufgabe in einen Gegensatz zum persönlichen Glaubensleben zu bringen. Beides bedarf unserer Besinnung. Wer der Frage nachgeht, in welcher inneren Verfassung sich das Volk Gottes, also die Kirche in Deutschland befindet, wird feststellen, dass die Verfasstheit nicht isoliert von der Verfassung der kirchlichen Institutionen betrachtet werden kann. Damit stehen die rechtliche Verfassung der Kirche und das geltende Kirchenrecht zur Diskussion. Die Fortentwicklung der kirchlichen Verfassung ist in den vergangenen Jahrzehnten jedoch unvollkommen geblieben, weil die Weltkirche die hierfür erforderlichen Konsequenzen aus den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils nur unvollständig gezogen hat. Hinzu kommt das Versäumnis, die Zeichen der Zeit zu erkennen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für die Gestalt der Kirche zu ziehen.

Blick in den Synodensaal in Würzburg 1974.
Bild: ©KNA

Von 1971 bis 1975 fand die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im Würzburger Dom statt und wird daher auch Würzburger Synode genannt.

Wer wie ich vor einem halben Jahrhundert an der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinsamen Synode in Würzburg beteiligt war, weiß, warum die rechtlichen Fragen der kirchlichen Verfassung – mit Ausnahme des kirchlichen Verwaltungsrechts – dort nicht thematisiert wurden. Damals ging man davon aus, dass die päpstliche Kommission das Konzil mit Blick auf die Überarbeitung des Kirchenrechts von sich aus noch sachgerecht umsetzen würde. Erste Entwürfe untermauerten diese Beurteilung. Erst die Neufassung des Kirchenrechts von 1983 belehrte uns eines Besseren. Aber die Würzburger Synode war da bereits abgeschlossen. Das Projekt einer konzilsgerechten und die Zeichen der Zeit berücksichtigenden Kirchenverfassung steht uns also noch bevor.

Ich bin davon überzeugt, dass die Beratungen kirchlicher Verfassungsfragen die Vorbereitung und Durchführung einer Synode voraussetzen, die der Würzburger Synode vor fünf Jahrzehnten in ihrer Partizipation des ganzen Gottesvolkes vergleichbar ist. Die Furcht vor Entscheidungen über die zukünftige Verfassung kirchlicher Institutionen ist unangebracht. Denn diese Institutionen sind von uns unter der Führung des Heiligen Geistes erst nach Pfingsten im Laufe der Geschichte gestaltet worden. Sie können und müssen von uns Christen deshalb auch unter der Führung eben jenes Heiligen Geistes in der Zeit zwischen Pfingsten und dem Jüngsten Tag fortgestaltet werden. "Die Kirche hat nicht die Freiheit dazu, sich für unfrei zu erklären. Sie hat vielmehr sowohl rechtlich als auch geistlich die Freiheit, Entscheidungen zu treffen. Denn in ihr ist die vorösterliche Legitimation der Zwölf durch Jesus mit der pneumatischen Freiheit der nachösterlichen Apostel verbunden", so Klaus Mertes. Da Papst Franziskus immer wieder die Synodalität der Kirche betont, wird er die vom geltenden Kirchenrecht erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Eine Verweigerung dieser Genehmigung ist unvorstellbar. Es sei denn, man unterstellt ein Scheitern dieses Pontifikats.

Ziel ist eine zeitgerechte Verfassung der Kirche

Das Ergebnis der Beratungen über die rechtliche Verfassung der Kirche kann nur ein Votum nach Rom sein. Aber es ist erforderlich. Die Kirche in Deutschland ist in der Weltkirche für ihre solidarische Haltung bekannt. Auch diese Solidarität und nicht nur die Situation in Deutschland erfordern ein solches Votum. Die Zugehörigkeit zur Weltkirche verlangt nicht nur die vermeintlich notwendige Rücksicht auf andere Ortskirchen, wie einige Bischöfe in Verteidigung des status quo meinen. Sie verlangt auch Rücksicht im Blick zurück auf die eigene Geschichte und Voraussicht im Blick auf die Zukunft der Kirche und die damit verbundenen Erfordernisse. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Das ist die Erfahrung unserer weltweit wirkenden kirchlichen Werke und Bemühungen. Wenn das ein Drittes Vatikanisches Konzil erforderlich macht, dann sollte auch diese Chance ergriffen werden.

Wer über die Perspektive – gemeinsame Synode in Deutschland – erschrocken ist, mag erklären, welche sinnvolle Alternative er hierzu sieht. Nicht der Weg ist das Ziel, auch nicht die Synode. Das Ziel ist vielmehr eine zeitgerechte Verfassung der Kirche, die der Heilige Geist und wir gestalten müssen. Das ist keine Utopie, vielmehr eine Realutopie, die Schritt für Schritt Orientierung auf dem Weg in die kirchliche Zukunft gibt. Wenn alle Glieder des Volkes Gottes als Weggemeinschaft in dieser Weise unterwegs sind, dann wird eine synodale Verfassung unserer Kirche Wirklichkeit.

Von Friedrich Kronenberg

Der Autor

Friedrich Kronenberg wurde am 16. Februar 1933 in Gelsenkirchen geboren. Der Sohn eines Postbeamten studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und engagierte sich während des Studiums im Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS). Nach Stationen in Gremien des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) war der CDU-Politiker von 1966 bis 1999 Generalsekretär des Zentralkomittees der deutschen Katholiken (ZdK). In dieser Funktion organisierte er die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinsamen Synode der westdeutschen Bistümer in Würzburg (1971-1975).