Gläubige dürften nicht als "Solidargemeinschaft" haften

Diözese Rottenburg: Keine Kirchensteuer für Missbrauchsentschädigung

Veröffentlicht am 02.12.2019 um 12:17 Uhr – Lesedauer: 

Rottenburg ‐ Der Vorschlag, Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln zu entschädigen, sorgte für Diskussionen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart erteilt diesem Weg nun eine klare Absage – und sagt, woher das Geld für die Zahlungen kommen wird.

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Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich gegen eine Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs gewandt. "In unserer Diözese wird es keine Anerkennungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch aus Kirchensteuermitteln geben. Das Geld hierfür wird aus Vermögenswerten der Diözese, die nicht durch Kirchensteuergelder zustande gekommen sind, bereitgestellt", teilte Bischof Gebhard Fürst am Montag mit. Ein entsprechender Beschluss wurde am Wochenende vom Diözesanrat des Bistums gefasst. Für "das kollektive Versagen der Bischöfe und ihrer leitenden Mitarbeiter" dürften nicht die Gläubigen als "Solidargemeinschaft" in Haftung genommen werden, heißt es in dem Entschluss. Vielmehr müssten noch lebende Täter sowie verantwortliche Bischöfe und deren leitende Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden.

Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte. Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatte sich auch die zweite baden-württembergische Diözese, das Erzbistum Freiburg, gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte im November gesagt, dass er zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer keine Alternative sehe, und damit für Diskussionen gesorgt Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz. (tmg/KNA)