Mehr Mitsprache von Betroffenen – Kirchliche Bewegungen im Blick

Deutsche Bischöfe regeln Umgang mit Missbrauch neu

Veröffentlicht am 09.12.2019 um 12:00 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Nach der MHG-Studie und einem "Motu proprio" des Papstes reagieren die deutschen Bischöfe: Sie erneuern ihre Richtlinien zum Umgang mit Missbrauch. Demnach sollen Betroffene noch stärker an Prozessen beteiligt werden. Und auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften spielen eine Rolle.

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Die deutschen Bischöfe haben eine Neuregelung ihres Umgangs mit sexuellem Missbrauch und Prävention für ihre Bistümer beschlossen. "Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen Missbrauchs", teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mit. Außerdem würden Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen mit Blick auf das Thema Prävention stärker in den Fokus genommen. Mitte November hat der Ständige Rat dazu zwei neue Ordnungen beschlossen, die die bisherigne Leitlinien ersetzen. Mit der Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern zum 1. Januar sollen sie in Kraft treten.

Die beiden Dokumente regeln zum einen den Umgang mit Missbrauchsfällen und zum anderen Präventionsmaßnahmen. Vorgesehen sei es, Betroffene noch stärker an den Prozessen zu beteiligen. Sie sollen - neben externen Experten - Teil der Beraterstäbe werden, die die Oberhirten im Umgang mit dem Thema Missbrauch unterstützen. Zudem könnten "weitere fachlich geeignete Personen" hinzugezogen werden. Das Gremium hat nur beratenden Funktion, die "Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt unberührt", führt das Papier aus.

In der neuen Ordnung komme zudem das Wort "Opfer" nicht mehr vor, heißt es. Es sei stattdessen durchgängig von "Betroffenen" die Rede. Ebenso sei das Wort "mutmaßlich" gestrichen worden, um denjenigen, die Missbrauchshandlungen melden, "nicht mit einer misstrauischen, sondern einer zugewandten Haltung" zu begegnen. Ein Missbrauchsfall wird nicht mehr als "verabscheuungswürdige Tat", sondern als "Verbrechen" bezeichnet. Zudem wird die Verantwortlichkeit der Kirche ausgeweitet; auch Ehrenamtliche und Praktikanten werden als mögliche Täter aufgenommen. 

"Erfahrung von Betroffenen" besonders berücksichtigen

Bei der Planung von Präventionsmaßnahen soll die "Erfahrung von Betroffenen" ebenfalls besonders berücksichtigt werden. Zudem soll bei der Umsetzung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen zusammengearbeitet werden. Erstmals namentlich genannt werden in dem Papier die Neuen Geistlichen Gemeinschaften. "Damit werden sie verbindlicher als bisher zu Präventionsmaßnahmen verpflichtet", so die Bischofskonferenz. Außerdem neu ist die Einteilung der Präventionsarbeit in Maßnahmen, die sexualisierten Übergriffen vorbeugen sollen (primär), der Gewalterkennung (sekundär) und der Aufarbeitung sowie Nachsorge (tertiär).

Die Dokumente tragen die Titel "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger  und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" und "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". Beide Richtlinien sind Überarbeitungen bereits bestehender Regelungen und stammen ursprünglich aus dem Jahr 2013. Nach fünf Jahren sollten sie überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Gültigkeit beider Regelwerke wurde jedoch bis Ende dieses Jahres verlängert. Grund waren die Ergebnisse der im September 2018 veröffentlichten MHG-Studie sowie die von Papst Franziskus im Motu proprio "Vos estis lux mundi" im Mai dieses Jahres aufgestellten Regelungen zur Missbrauchsbekämpfung. Beide sollten in die überarbeiteten Dokumente einfließen.

"In der aktuellen Fassung spiegeln sich die Erfahrungen und Erkenntnisse wider, die wir den letzten Jahren gewonnen haben", so der für Missbrauchsfragen zuständige Trierer Bischof Stephan Ackermann. Die nun ausgearbeiteten Regelwerke sollen nach ihrem Inkrafttreten in fünf Jahren erneut überprüft werden. (cph/bod)

Die neuen Ordnungen im Wortlaut

Das überarbeitete Regelwerk zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie hier.