Zahlungen an Missbrauchsopfer werden alternativ finanziert

Auch Bistum Fulda will Entschädigungen ohne Kirchensteuer leisten

Veröffentlicht am 11.12.2019 um 11:35 Uhr – Lesedauer: 

Fulda ‐ Rottenburg-Stuttgart, Freiburg, Mainz, Limburg und nun auch das Bistum Fulda: Immer mehr deutsche Diözesen sagen zu, Missbrauchsopfer nicht aus Kirchensteuermitteln zu entschädigen. In Fulda hat man einen eigenen Weg zur Finanzierung gefunden.

  • Teilen:

Das Bistum Fulda will Zahlungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs weiterhin nicht mit Kirchensteuermitteln finanzieren. Stattdessen sollen die Gelder wie bislang aus dem Bischöflichen Stuhl oder sofern möglich von noch lebenden Tätern kommen, teilte das Bistum am Dienstag mit. Der Kirchensteuerrat habe als zuständiges Gremium bekräftigt, auch künftig generell keine Kirchensteuern für Zahlungen zur Entschädigung oder Anerkennung des Leides von Opfern sexuellen Missbrauchs zu verwenden.

Unabhängige Ansprechpersonen

Zudem hat das Bistum Fulda eigenen Angaben zufolge nun zwei unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene sexuellen Missbrauchs benannt. Die Sozialarbeiterin Ute Sander und der Psychotherapeut Stefan Zierau stünden Betroffenen für Gespräche zur Verfügung und vermittelten auf Wunsch weitere Hilfsangebote. Sie sind demnach auch für Verfahren zu Anerkennungszahlungen zuständig.

Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnten. Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatten sich mehrere Diözesen gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt, darunter Rottenburg-Stuttgart, Freiburg, Mainz und Limburg. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte im November gesagt, dass er zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer keine Alternative sehe, und damit für Diskussionen gesorgt. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz. (tmg/KNA)