"Für unsere Zeit am geeignetsten"

Bischöfe empfehlen geschlechtsneutrale Formulierung für Taufurkunden

Veröffentlicht am 13.01.2020 um 12:19 Uhr – Lesedauer: 

Paris ‐ Nicht nur Vater und Mutter bringen ihr Kind zur Taufe: Die französische Bischofskonferenz hat nun auf Veränderungen in der Gesellschaft reagiert und das Formular für Taufurkunden modernisiert.

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Die französische Bischofskonferenz empfiehlt ihren Diözesen eine geschlechtsneutrale Formulierung anstelle der Nennung von Vater und Mutter in Taufurkunden. In einem bereits im Dezember 2018 verfassten Brief des Vorsitzenden des Rates für kanonische Fragen der Bischofskonferenz, Bischof Joseph de Metz-Noblat, wird die Empfehlung ausgesprochen, künftig die Formulierung "Namen und Vornamen der Eltern oder anderer Träger der elterlichen Gewalt" ("Noms et prénoms des parents ou des autres titulaires de l’autorité parentale") anstelle der expliziten Angabe von Vater und Mutter zu verwenden. Diese Formulierung scheine "für unsere Zeit am geeignetsten", heißt es im Brief, der erst jetzt durch das Magazin "L'Homme Nouveau" veröffentlicht wurde.

Da "Kinder nicht für die Situation ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden können" und das Kirchenrecht vorsieht, dass Sakramente grundsätzlich nicht verweigert werden können (can. 843 § 1 CIC), habe der Rat für kanonische Fragen in Absprache mit weiteren Gremien und mit Zustimmung des Ständigen Rates der französischen Bischofskonferenz das Musterformular für Taufurkunden geändert. Das neue Formular beziehe sich "hauptsächlich auf die getaufte Person, indem es eine einfache Aussage über ihre familiäre Situation macht, ohne darüber ein moralisches Urteil zu fällen".

Pragmatische Formulierung

Laut dem Schreiben hätten einige Bistümer sich mit der Bitte um eine Formulierungshilfe an die Bischofskonferenz gewandt. "Die immer komplexere Situation der Familien in Frankreich machen es manchmal schwierig, kirchliche Akten zu führen, insbesondere die Taufregister", so de Metz-Noblat. Seit 2013 können gleichgeschlechtliche Paare in Frankreich eine Zivilehe schließen.

Gegenüber der Zeitung "La Croix" erläuterte de Metz-Noblat, dass die Formulierung nicht primär auf leibliche oder adoptierte Kinder in homosexuellen Partnerschaften abhebt, sondern auch Kinder berücksichtigen soll, die nicht unter der Vormundschaft ihrer leiblichen Eltern leben. Das neue Formular stelle außerdem nur eine Empfehlung vor und könne auch nur fallweise verwendet werden, wenn es die familiären Verhältnisse des zu taufenden Kindes erfordern: "Das Ziel ist es, pragmatisch zu sein." (fxn)