Erfurter Bischof schaltet sich in aktuelle Debatte ein

Neymeyr: Zölibat ist kein unabänderliches Kirchengesetz

Veröffentlicht am 20.01.2020 um 11:38 Uhr – Lesedauer: 

Erfurt ‐ Erfurts Bischof Ulrich Neymeyr wünscht sich eine flexiblere Auslegung des Zölibats. Dieser sei "kein unabänderliches Kirchengesetz", sagte der Oberhirte am Wochenende – und verwies unter anderem auf den Apostel Petrus.

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In der jüngsten Diskussion um den Zölibat in der katholischen Kirche hat sich der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr für eine flexiblere Auslegung bei der Ehelosigkeit von Priestern ausgesprochen. "Es ist kein unabänderliches Kirchengesetz", sagte Neymeyr am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er betonte allerdings auch: "Ich begrüße den Zölibat und halte es für sinnvoll, diese Lebensform mit dem Priestertum zu verbinden, aber es ist keine wesensmäßige Verbindung."

Es habe immer verheiratete Amtsträger in der Kirche gegeben. "Auch Petrus war verheiratet", betonte Neymeyr weiter. In Ausnahmefällen gebe es zudem auch heute verheiratete katholische Priester. Der Bischof des überwiegend in Thüringen liegenden Bistums verwies etwa auf evangelische Pfarrer oder anglikanische Geistliche, die bereits verheiratet sind und zum katholischen Glauben konvertieren. Sie können dann zu Priestern geweiht werden, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen.

Auch darüber hinaus würde er sich freuen, so Neymeyr weiter, "wenn es ermöglicht werden würde, verheiratete pastorale Mitarbeiter zum Priester zu weihen". Es gehe ihm dabei etwa um Diakone sowie Gemeinde- und Pastoralreferenten, die schon Erfahrungen darin hätten, pastorale Berufe mit Ehe und Familie zu verbinden. (stz)