Erzbistum fordert: Versicherung soll Missbrauchsentschädigungen zahlen
Das Erzbistum Ottawa hat drei Versicherungsgesellschaften verklagt, damit sie bereits geleistete Missbrauchsentschädigungen erstatten. In den Zivilverfahren geht es um Taten, die bis 1971 zurückreichen, berichtet der "Ottawa Citizen" am Mittwoch. Da einige der Fälle außergerichtlich geklärt wurden, ist die genaue Zahl der Täter nicht klar – und die Diözese hat auch nicht vor, sie zu veröffentlichen.
In ihrer Forderung an die Versicherungen stützt sich die Kirche in Ottawa auf jahrzehntealte Verträge, in denen abgemacht sei, dass die Versicherung "jederlei Kosten" ("any costs") in Bezug auf Missbrauchsfälle tragen müsse. Die Versicherungen argumentieren, dass es sich bei kriminellen Vergehen um absichtliche Taten handle, die von den Verträgen nicht abgedeckt seien.
In einem vergleichbaren Verfahren hat die kanadische Kirche schon einmal Recht bekommen. Das Bistum Bathurst bekam die Kosten für Missbrauchsfälle nach einem Streit vor Gericht zurück. Die Diözese hatte in dem damaligen Vertrag mit der Versicherung festgehalten, dass auch die Schäden von absichtlichem Handeln abgedeckt werden. Die Versicherung zahlte im Dezember vergangenen Jahres 2,3 Millionen Euro. Im kanadischen Bundestaat Ontario – zu dem das Bistum Ottawa gehört – gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch. (cph)