Neuer Gesetzentwurf von FDP, Linke und Grünen vorgelegt

Ende von Staatsleistungen: Bischöfe offen für Verhandlungen

Veröffentlicht am 13.03.2020 um 13:05 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA

Bonn/Berlin ‐ Seit vielen Jahren ist das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen im Gespräch. Nun haben mehrere Parteien einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Die deutschen Bischöfe zeigen sich offen für Verhandlungen – stellen aber auch Forderungen.

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Die deutschen Bischöfe sehen "hilfreiche Anknüpfungspunkte" in einem Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, der heute von mehreren Oppositionsparteien vorgelegt wurde. Zu den Verhandlungen über die konkreten Ablöseregelungen sollten jedoch "unbedingt Vertreter der Bundesländer und der Kirchen hinzugezogen werden", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, am Freitag auf Anfrage. Deren Einbeziehung würde sicherstellen, "dass bestehende staatskirchenrechtliche Vereinbarungen zwischen Bundesländern und Kirchen sowie regionale Unterschiede und Besonderheiten" Berücksichtigung fänden. Schließlich müssten die Bundesländer gemeinsam mit den Kirchen die neuen Regelungen umsetzen. Der Bund habe lediglich "die Aufgabe, eine gesetzliche Rahmenregelung für eine Ablösung dieser Staatsleistungen durch die Länder zu schaffen".

Ende von Staatsleistungen schwierig für ostdeutsche Bistümer

Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken hatten zuvor in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Seit 100 Jahren sei der Verfassungsauftrag, die jährlichen Zahlungen abzulösen, nicht erfüllt, heißt es in dem Papier, das von den religionspolitischen Sprechern der Fraktionen erarbeitet wurde. Sie schlagen ein sogenanntes Grundsätzegesetz vor, in dem der Bund einen Rahmen für die Ablösung der Zahlungen definiert. Über die konkreten Ablösesummen müssten Bistümer und Landeskirchen dann mit den Ländern verhandeln.

Die Bistümer in Nordrhein-Westfalen seien offen für ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf, Antonius Hamers, der Nachrichtenseite "Kirche und Leben". Es brauche jedoch eine "Übergangsfrist". Wenn der Staat die Zahlungen an die Kirchen ablösen wolle, "kann er sie nicht von jetzt auf gleich auf Null setzen". Die Akzeptanz der Staatsleistungen schwinde innerhalb der Gesellschaft, weshalb auch die Kirchen über ein Ende der Zahlungen verhandeln wollten. Für die ostdeutschen Diözesen spielten diese finanziellen Leistungen zudem "bei der Bistumsfinanzierung eine weit größere Rolle" als in Westdeutschland, so Hamers. Eine Ablösung der Staatsleistungen würde "diese Bistümer vor größere Schwierigkeiten" stellen.

Bild: ©franz12 - stock.adobe.com

Das Reichstagsgebäude in Berlin ist Sitz des Deutschen Bundestags. Seit 100 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen.

Die Kirchen erhalten Staatsleistungen als Entschädigung für Enteignung und Säkularisation kirchlicher Güter vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Die jährlichen Zahlungen gibt es bis heute, weil sie in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und von dort später ins Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen wurden.

Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Zahlungen vor, die sich derzeit auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr summieren. FDP, Grüne und Linke schlagen in ihrem Entwurf vor, sich am Bewertungsgesetz zu orientieren, das für "wiederkehrende Nutzungen und Leistungen" einen Wert angibt, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst.

Die Ablösung könne durch einmalige Zahlungen oder durch Raten erfolgen, heißt es im Entwurf. Durch das normale Weiterzahlen der Jahresbeträge könnten die Staatsleistungen aber nicht abgelöst werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Länder fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Rahmens im Bund eigene Gesetze zur Ablösung erlassen sollen und die Ablösung selbst dann binnen 20 Jahren – bei einem Inkrafttreten in diesem Jahr also 2040 – abgeschlossen sein soll. (rom/epd)