Vollständiger Ablass für Covid-19-Kranke

Vatikan erlaubt Generalabsolution wegen Corona-Pandemie

Veröffentlicht am 20.03.2020 um 15:03 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Weltweit wird aufgrund der Corona-Pandemie der Notstand ausgerufen – auch in der Kirche. Die päpstliche Gnadenbehörde stellt den pastoralen Notstand fest – und erlaubt in Covid-19-Krisengebieten die Generalbeichte.

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Die Apostolische Pönitentiarie sieht in Corona-Krisengebieten eine schwere Notlage gegeben, die eine Generalabsolution ohne vorherige Einzelbeichte zulässig macht. Außerdem können an Covid-19 erkrankte Patienten einen vollständigen Ablass erwerben. Dies teilte der Großpönitentiar der Apostolischen Pönitentiarie, Kardinal Mauro Piacenza, am Freitag in zwei Erlassen seiner Behörde mit.

Grundsätzlich ist der jeweilige Diözesanbischof auch weiterhin für die Feststellung des Notstandes zuständig, wie es das Kirchenrecht festhält. Dagegen stellt das Schreiben der vatikanischen Gnadenbehörde allgemein fest, dass angesichts der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus in besonders betroffenen Gebieten der vom Kirchenrecht für eine Spendung der Generalabsolution vorgesehene Notstand vorliegt. Priester, die die Notwendigkeit der Spendung des Versöhnungssakraments in allgemeiner Form sehen, müssen ihren Bischof entweder falls möglich vorab informieren oder zumindest nach Spendung informieren. Die weitere Ausgestaltung der Regelungen überlässt die Kurienbehörde den Ortsbischöfen.

Vollkommener Ablass für Covid-19-Patienten

Bischöfe sind gehalten, Kriterien aufzustellen, nach denen über eine Spendung der Generalabsolution entschieden wird. Das Schreiben nennt als Beispiel Eingänge von Krankenhäusern, in denen Schwerkranke eingeliefert werden. Zulässig seien auch "Vorkehrungen zur Verstärkung der Stimme, damit die Absolution gehört werden kann". Die päpstliche Behörde weist außerdem darauf hin, dass Gläubige, denen das Beichtsakrament zu empfangen unmöglich ist, die Vergebung von Sünden und Todsünden auch durch vollkommene Reue und eine aufrichtige Vergebungsbitte erlangen können, solange sie dies mit dem Vorsatz verbinden, bei nächster Gelegenheit das Sakrament der Beichte zu empfangen.

In einem gesonderten Dekret gewährt die Pönitentiarie außerdem allen, die an Covid-19 leiden, einen Ablass. Ein vollkommener Ablass wird demnach allen in häuslicher Quarantäne oder im Krankenhaus untergebrachten Kranken gewährt, auch wenn sie weder die Beichte noch die Kommunion empfangen können, solange sie eine Frömmigkeitsübung wie eine geistige Mitfeier der Messe oder bestimmter Gebete verrichten und sich verpflichten, Beichte und Mitfeier der Messe nachzuholen. Auch wer nicht vom Corona-Virus betroffen ist, kann unter den üblichen Bedingungen einen vollständigen Ablass erwerben.

Erste Bischöfe haben bereits Generalabsolutionen erteilt

Gemäß Kirchenrecht (can. 961–963 CIC) kann bei Bestehen einer "schweren Notlage" die Absolution ohne vorangegangenes persönliches Sündenbekenntnis erteilt werden. Dies ist nur zulässig, wenn "nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören". Um die Generalabsolution gültig zu empfangen, muss der Gläubige "seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln […] beichten".

Eine Generalabsolution ohne vorhergehendes Sündenbekenntnis ist ohne das Vorliegen von Todesgefahr erst seit 1972 auch für "schwere Notlagen" möglich. 2002 stellt Papst Johannes Paul II. im Motu proprio “Misericordia Dei” ("Durch die Barmherzigkeit Gottes") klar, dass diese Bestimmung nicht so locker ausgelegt werden dürfe, dass die Generalabsolution in Bußgottesdiensten de facto die Einzelbeichte verdrängt. Bereits 1992 hatte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Partikularnorm festgelegt, dass in Deutschland die Generalabsolution ohne vorheriges Sündenbekenntnis nur bei drohender Todesgefahr erteilt werden darf. Wie sich das Schreiben der Pönitentiarie auf die Praxis in deutschen Corona-Krisengebieten auswirkt, ist bisher nicht absehbar.

Anfang der Woche hatte bereits die ungarische Bischofskonferenz eine Notlage festgestellt, die die Erteilung der Generalabsolution zulässig macht. Laut der italienischen Zeitung Avvenire (Donnerstag) hat zudem der Bischof von Arezzo-Cortona-Sansepolcro (Toskana), Riccardo Fontana, vor dem Krankenhaus der Bischofsstadt den Patienten die Generalabsolution gespendet. Die Lossprechung wurde über das Videosystem der Klinik in die Krankenzimmer übertragen. Der Bischof des schottischen Motherwell, Joseph Toal, erteilte seinen Priestern die Vollmacht, die Generalabsolution zu spenden und regte an, sie am Josephstag zu spenden, dem letzten Tag vor dem Aussetzen öffentlicher Gottesdienste in seiner Diözese, berichtete "The Tablet".

Zu einer ungewöhnlichen Form der Einzelbeichte greift man nun in der Prälatur Caravelí in Peru. Deren Bischof Reinhold Nann hat am Montag in einem Dekret die Beichte über Telefon gestattet. Die Zulässigkeit derartiger Formen der Beichte hatte der Regensburger Moraltheologe Rupert Scheule jüngst betont. (fxn)