Fall werde auf anderer Basis jedoch weiter geprüft

Vatikan weist Priester-Beschwerde gegen Trierer Reform zurück

Veröffentlicht am 15.05.2020 um 12:36 Uhr – Lesedauer: 

Trier/Vatikanstadt ‐ Die Umsetzung der Reform im Bistum Trier wurde vom Vatikan im November ausgesetzt und eine Prüfung angeordnet. Ein Grund war die Beschwerde einer Priestergruppe. Doch die wurde jetzt zurückgewiesen. Geprüft wird der Fall in Rom aber weiter.

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Der Vatikan hat eine Beschwerde von Priestern gegen die Reform der Pfarreien im Bistum Trier aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Reform wird auf Basis eines Antrags von Katholiken aus dem Bistum aber weiterhin geprüft, wie das Bistum Trier am Freitag erklärte. Das habe der Präfekt der römischen Kleruskongregation, Kardinal Beniamino Stella, dem Trierer Bischof Stephan Ackermann mitgeteilt. Der Vatikan hatte die Umsetzung der Pfarreienreform im November nach Beschwerden einer Priestergruppe und mehrerer Katholiken aus dem Bistum ausgesetzt und eine Prüfung angeordnet.

Die Beschwerde der Priestergemeinschaft wurde demnach zurückgewiesen, weil sie an die falsche Behörde adressiert war. Die Priester hatten sich an die Kleruskongregation gewandt. Zuständig sei allerdings der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte - bei dem den Angaben zufolge auch die Einwände der Laienkatholiken aus dem Bistum vorliegen.

Gespräche mit Ackermann in den kommenden Wochen

Da die Reform in Rom weiter geprüft wird, sollen auch die angedachten Gespräche zwischen Ackermann und den vatikanischen Behörden über strittige Punkte der Reform in den kommenden Wochen stattfinden. Dabei soll es um die Rolle des Pfarrers sowie um die Aufgaben der anderen Priester in der künftigen Pfarreistruktur gehen sowie um den organisatorischen Aufbau der Pfarrei. Ein Termin werde vereinbart, sobald die Corona-Pandemie es zulasse.

Die im Bistum Trier geplante Reform zielt auf neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und religiösem Leben. Die Maßenahmen wurden im Zuge der Trierer Diözesansynode (2013-2016) beschlossen. Die Pfarreienreform sieht vor, dass die 887 Pfarreien und 172 Pfarreiengemeinschaften durch 35 sogenannte "Pfarreien der Zukunft" ersetzt werden, die jeweils von einem Team aus Pfarrer und Laien geleitet werden sollen. Die anderen Priester haben in der angedachten Struktur keine Leitungsfunktion auf Ebene der Pfarrei. Dieser Plan wurde von zahlreichen Protesten begleitet.

Im November hatte Ackermann die Dekrete veröffentlicht, mit denen die ersten 15 Großpfarreien zum 1. Januar 2020 offiziell errichtet werden sollten, die weiteren 20 sollten ein Jahr später folgen. Wenig später wurde bekannt, dass die Kleruskongregation den Vollzug des "Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016" ausgesetzt hat. Vorausgegangen waren Beschwerden der Trierer Initiative "Kirchengemeinde vor Ort" sowie der Priestergemeinschaft "Unio Apostolica". Ackermann nahm daraufhin die Dekrete zur Umsetzung der Pfarreienreform in seiner Diözese zurück. Der Bischof schrieb einen Brief an die Gläubigen seines Bistums und erklärte, an seinen Plänen festhalten zu wollen.

"Für den Frühsommer erwarten wir Klarheit, in welcher Form unsere Synodenumsetzung organisatorisch und strukturell weitergehen kann", hatte Generalvikar Ulrich von Plettenberg im Februar gesagt. Einen Start der neuen Pfarreien im Jahr 2020 schloss er definitiv aus. "Nach Abschluss des römischen Verfahrens werden wir zeitnah einen neuen Zeitplan vorlegen, wann die rechtlichen Rahmenbedingungen veröffentlicht werden und welche Schritte sich daraus ergeben", so der Generalvikar. (tmg/KNA)