Nach Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Katholische Träger lehnen Suizidbeihilfe in ihren Einrichtungen ab

Veröffentlicht am 24.06.2020 um 10:36 Uhr – Lesedauer: 

Koblenz ‐ Das Bundesverfassungsgericht hat ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" formuliert. Ein Bündnis katholischer Träger stellt nun klar: Ihre Ärzte und Pfleger "leisten keine Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizids".

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Ein Bündnis katholischer Träger sozialer Einrichtungen lehnt Beihilfe zum Suizid in seinen Krankenhäusern und Altenheimen ab. In einem am Dienstag veröffentlichten Papier erklären die Träger, ihre Mitarbeiter wie Ärzte und Pfleger "leisten keine Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizids". Andere Organisationen oder Personen, die Suizidbeihilfe anbieten, sollen das in den Einrichtungen der Träger ebenfalls nicht dürfen. Die Erklärung ist von 13 katholischen Trägern unterzeichnet, die eigenen Angaben zufolge 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen mit rund 90.000 Mitarbeitern in Deutschland vertreten. Unterzeichnet haben unter anderem Sozialunternehmen der Caritas und der Franziskanerbrüder sowie die Malteser Deutschland, die BBT-Gruppe und die Marienhaus Stiftung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" formuliert und sich dabei auf die Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen bezogen. Das schließe auch ein, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Kritik an dem Urteil gab es von den beiden großen Kirchen in Deutschland. Nun kritisierte auch der Zusammenschluss katholischer Träger noch einmal das Urteil. Suizidbeihilfe setze den Schutz des Lebens von besonders verletzlichen Menschen aufs Spiel. Die Möglichkeit einer assistierten Selbsttötung könne Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, "ihrem Leben unter für sie und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen".

Suizidprävention und Palliativversorgung auszubauen

In dem Papier heißt es, aus christlicher Sicht sei menschliches Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen. Es müsse daher unbedingt geschützt werden. "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung halten wir für unvereinbar mit unserem Auftrag, kranken, schwachen und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen beizustehen und für sie da zu sein." Anstatt Suizidbeihilfe zu unterstützen, appelliert das Bündnis, Suizidprävention und Palliativversorgung auszubauen.

Ebenfalls am Dienstag forderte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) "klare Regelungen der Suizidbeihilfe", um eine "tatsächlich autonome Entscheidung" sicherzustellen, die nicht manipuliert werden dürfe oder aus einer Belastungssituation heraus getroffen werde. Die ACM mahnte zudem eine deutliche Abgrenzung zum Straftatbestand der Tötung auf Verlangen an. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe es außerdem die "große Gefahr", dass suizidgefährdete Menschen mit körperlichen Einschränkungen und seelischen Belastungen nicht ausreichend geschützt werden könnten, heißt es in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Am Montag hatten vier Wissenschaftler aus Medizinrecht, Medizinethik und Palliativmedizin einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids in Deutschland vorgelegt. Ziel des in München vorgestellten Gesetzesvorschlags sei es, den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Freiraum für selbstbestimmtes Sterben abzusichern und zugleich Suizide zu verhindern, die nicht auf freier und informierter Entscheidung beruhen, sagte der Palliativmediziner der Universität Lausanne, Gian Domenico Borasio. Der Entwurf schreibt den Ärzten eine maßgebliche Rolle bei der Suizidhilfe vor. Sterbehilfevereine sollen keine Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich kritisch: Die Engführung auf den ärztlichen Standesberuf sei ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Suizidwilligen, hieß es. (tmg/KNA)