Katholische Bischöfe kritisieren Landesbischof in Suizid-Debatte
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz widerspricht der Position des evangelischen Landesbischofs Ralf Meister zu Beihilfe zum Suizid in kirchlichen Einrichtungen. "Der Gedanke, die dem Menschen von Gott geschenkte Autonomie umfasse auch ein fundamentales Recht, sich selbst zu töten, ist problematisch", sagte Konferenz-Sprecher, Matthias Kopp, am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.
Die katholische Kirche sei weiterhin besorgt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, wie es die gemeinsame Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz damals zum Ausdruck gebracht habe. Darin hätten beide Kirche eine Ablehnung der Suizidbeihilfe bestätigt.
Kopp erklärte weiter: "Zudem besteht in der Praxis die große Gefahr, dass der assistierte Suizid zu einer normalen Option am Ende des Lebens wird. An erster Stelle muss das Bemühen stehen, Menschen in den besonders vulnerablen Situationen am Lebensende Fürsorge, Begleitung, Trost und Linderung anzubieten." Der weitere Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgung sei entscheidend.
Gesprächsbedarf in Gesellschaft und unter Christen
Zugleiche betonte der Sprecher, an der aktuellen Debatte werde deutlich, dass es in diesen Fragen Gesprächsbedarf "in der Gesellschaft, unter den Christen und auch im ökumenischen Miteinander" gebe.
Der Hannoveraner Landesbischof Meister hatte für ein Recht auf Selbsttötung plädiert und hält auch Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen für möglich. Wenn das Leben von Gott geschenkt sei, dürfe der Mensch "auch über die Art und Weise und den Zeitpunkt des Lebensendes selbstbestimmt nachdenken", sagte Meister in der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt".
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Am Donnerstag hatte bereits der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann in einem Interview Meister widersprochen. Es gebe eine "ganz klare biblische Grundorientierung, dass Leben auf keinen Fall zerstört werden darf". Wer dies tue, um Belastungen eines Alterungs- oder Krankheitsprozesses zu entgehen, könne sich auf keinen Fall auf die Bibel berufen.
Zuvor hatte sich auch der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper gegen die Auffassung Meisters gewandt. Wer ein Recht auf Suizid mit Berufung auf die von Gott gegebene Selbstbestimmung des Menschen beanspruchen wolle, begehe den Grundfehler, diese Selbstbestimmung abstrakt und losgelöst von der konkreten Lebenssituation und der sozialen Situation zu betrachten, sagte Kasper am Montag. Die Aufgabe der Kirchen sei es, die schwierigen menschlichen Situationen rechtzeitig wahrzunehmen und im Vorfeld als Anwältin, Helferin und Beschützerin des Lebens präsent zu sein. (cbr/KNA)