Verantwortung für das Leben sei von Gott geschenkt, habe aber Grenzen

Bischof Bode warnt vor Legalisierung der Suizid-Beihilfe

Veröffentlicht am 28.08.2020 um 16:55 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ In der Debatte um Suizid-Beihilfe hat der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode vor einer Liberalisierung gewarnt. "Wenn wir nur einen Spalt offen lassen, ist die Gefahr zu groß, dass das ausgenutzt wird", so Bode.

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Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Josef Bode, warnt vor einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid. "Ich bin der Meinung, dass die Freiheit, die Gott uns mitgegeben hat, nicht so weit geht, dass sie auch die Verfügbarkeit über das Leben enthält", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Zwar sei das Leben von Gott geschenkt, mit aller Verantwortung, allerdings habe diese Verantwortung Grenzen.

"Wenn wir nur einen Spalt offen lassen, ist die Gefahr zu groß, dass das ausgenutzt wird", so der Osnabrücker Bischof. Die katholische Kirche sei der Auffassung, dass das Ja zum Leben den Vorrang habe. Ein Mensch solle "an der Hand eines anderen sterben, aber nicht durch dessen Hand", so Bode. Die moralische Bewertung von Menschen, die sich selbst töten, sei eine andere Frage. Jede Beurteilung müsse "weitherzig sein".

Landesbischof Meister äußerte sich positiv zu Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Februar den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Die Kirchen hatten das Urteil zunächst einstimmig kritisiert. Später jedoch forderte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, die Kirchen müssten aus Nächstenliebe Suizidwillige bis zum Ende begleiten. Das könne auch in kirchlichen Einrichtungen geschehen.

Nach den Worten von Bode muss der Staat zunächst die Grundsatzfragen diskutieren und sich mit dem "einseitigen Freiheitsbegriff" des Bundesverfassungsgerichtes auseinandersetzen. Er warnte davor, dass im Falle einer Legalisierung der Suizidbeihilfe die Selbsttötung zu einer planbaren Größe werde. "Das mögen zu Beginn extreme, außergewöhnliche Fälle sein, es wird dann aber immer gewöhnlicher. Zumal wenn es Institutionen gibt, die sich darum kümmern." (KNA)