Nur noch zwei gedruckte Originale existieren

Münster: Kirchliches Amtsblatt künftig primär digital

Veröffentlicht am 31.08.2020 um 11:02 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Wer zu kirchlichen Gesetzen auf dem Laufenden bleiben will, muss Amtsblätter lesen – in Münster ist das künftig noch einfacher möglich: Das Verlautbarungsorgan des Bischofs erscheint bald volldigital – und jeder kann es abonnieren.

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Das Kirchliche Amtsblatt für die Diözese Münster wird ab dem 1. Januar 2021 primär digital veröffentlicht. Mit einem Dekret über die Erscheinungsweise, das im aktuellen Amtsblatt (Septemberausgabe) abgedruckt ist, trifft der Münsteraner Bischof Felix Genn die dafür nötigen Regelungen. Anstatt ein gedrucktes Exemplar unter anderem an alle Pfarreien zu verschicken, werden künftig nur noch zwei Originalexemplare existieren, die mit Siegel versehen im Bistumsarchiv und im Archiv des niedersächsischen Teils der Diözese, dem Offizialat Vechta, aufbewahrt werden.

Für die Pfarreien bedeutet der Versand des Amtsblatts in elektronischer Form per E-Mail im Format PDF eine Erleichterung: Bisher gab es die Pflicht, die Amtsblätter im Pfarrbüro oder -archiv aufzubewahren; ab 2021 ist das nicht mehr nötig, nur die Ausgaben bis 2020 müssen auf Papier aufbewahrt werden. Ein E-Mail-Abonnement ist dabei nicht nur für Pfarreien möglich, sondern kostenlos für alle Interessierten.

Nicht alle kirchlichen Amtsblätter online verfügbar

Kirchliche Amtsblätter erfüllen die vom Kirchenrecht vorgesehene Funktion eines Promulgationsorgans. Das bedeutet, dass Gesetze des Diözesangesetzgebers erst nach Veröffentlichung in diesem offiziellen Medium wirksam werden, in der Regel ein Monat nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes im Amtsblatt.

Bisher war es in allen Diözesen üblich, das Amtsblatt gedruckt und per Post zu verschicken, teilweise besteht auch noch eine sogenannte "Bindepflicht", die Pfarreien verpflichtet, die Broschüren am Ende eines Jahres mit einem festen Einband zu versehen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind Bistümer zunehmend dazu übergegangen, die Amtsblätter auch online verfügbar zu machen. 20 der 27 Bistümer in Deutschland stellen ihr Amtsblatt bereits online zur Verfügung; in Aachen, Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Erfurt, Mainz, München und Freising sowie der Katholischen Militärseelsorge sind an aktuellen Entwicklungen im Diözesanrecht Interessierte auf einen Bezug per Post oder einen Bibliotheks- oder Archivbesuch angewiesen. Bereits zum 1. Januar 2020 hatte das Bistum Speyer sein "Oberhirtliches Verordnungsblatt" auf eine digitale Erscheinungsweise umgestellt. Die Speyerer Verordnung entspricht im wesentlichen der nun auch in Münster angewandten. (fxn)