Geistlicher muss sich auch krichenrechtlichem Verfahren stellen

Strafe gegen Fuldaer Priester wegen Kinderporno-Besitzes rechtskräftig

Veröffentlicht am 03.09.2020 um 09:52 Uhr – Lesedauer: 

Fulda ‐ Unter anderem wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder wurde ein Priester aus dem Bistum Fulda zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt – nun rechtskräftig. Doch es gibt weitere innerkirchliche Konsequenzen.

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Einem Priester aus dem Bistum Fulda, der unter anderem wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder vom Amtsgericht Gelnhausen mit einem Jahr Gefängnis auf Bewährung bestraft worden war, bleibt "jegliche Ausübung priesterlicher Tätigkeiten untersagt". Das teilte das Bistum am Mittwoch mit. Der 52-Jährige müsse sich auch einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig. Der einstige Pfarrer aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte laut Gericht 2.100 kinder- und jugendpornografische Bilder auf mehreren Computern gespeichert.

Bischof Michael Gerber hatte den Mann im Januar von seinem Amt entbunden und ihm das Ausüben aller Tätigkeiten als Priester untersagt, nachdem die Staatsanwaltschaft Hanau das Bistum über das Ermittlungsverfahren informiert hatte. Der katholische Geistliche war vom Amtsgericht auch wegen Nötigung und Beleidigung einer Jugendlichen bestraft worden. An die Jugendliche muss er eine Entschädigung von 800 Euro zahlen. Zudem muss er eine schon begonnene Therapie fortsetzen. Die vom Amtsgericht angeordnete Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

Kirchenrechtliche Verfahren sehen bei schwerwiegenden Straftaten - wozu der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornografischer Bilder Minderjähriger gehört - eine Einschaltung der Glaubenskongregation im Vatikan vor. Die Öffentlichkeit werde nach rechtskräftigem Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens über das Ergebnis informiert, kündigte das Bistum an. (KNA)