Missbrauchsermittler: Fehlverhalten früherer Mainzer Bistumsleitungen
Der vom Bistum Mainz als unabhängiger Ermittler eingesetzte Rechtsanwalt Ulrich Weber sieht ein "Fehlverhalten" früherer Bistumsleitungen im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt. Das betreffe auch die Amtszeiten der bis heute sehr populären Kardinäle Hermann Volk und Karl Lehmann. In der Vergangenheit sei "in der Bistumsleitung auf einschlägige Meldungen oftmals nicht adäquat reagiert worden", sagte Weber am Mittwoch in einer Zwischenbilanz seiner im Juni 2019 gestarteten Aufklärungsstudie. Darin geht es um Missbrauchsfälle im Bistum Mainz zwischen 1945 und 2019.
Es habe "keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegen den weiteren Einsatz von Klerikern trotz Kenntnis früherer Taten gegeben". Eine häufige Reaktion auf Missbrauchsfälle sei "einzig die Versetzung in eine andere Pfarrei gewesen". Auch bei einem Wechsel eines Beschuldigten in ein anderes Bistum habe es oft keine Informationen über dessen Taten gegeben.
Nach Angaben des Regensburger Rechtsanwalts fiel der Großteil der Vorfälle in die jahrzehntelangen Amtszeiten von Kardinal Hermann Volk (1962 bis 1982) und Kardinal Karl Lehmann (1983 bis 2016). Versetzungen oder Bistumswechsel von Klerikern liefen "über den Tisch des Bischofs", betonte Weber.
Kohlgraf: Schrecklicher Abgrund im Bistum Mainz
Mit Blick auf die Studie sagte der amtierende Bischof Peter Kohlgraf: "Sie helfen uns, in einen schrecklichen Abgrund im Bistum Mainz zu blicken." Die Kardinäle Lehmann und Volk seien "große Bischofs-Persönlichkeiten", die zu Recht ein hohes Ansehen hätten. Ihn wundere es angesichts der Erkenntnisse von Weber aber nicht, dass auch bei diesen Namen "solche Themen im Raum stehen".
Der Anwalt wies außerdem darauf hin, dass sich die Zahl der Fälle im Bistum Mainz in seiner Studie von den Ergebnissen der 2018 veröffentlichten MHG-Studie unterschieden. Diese hatte für das Bistum Mainz 53 Beschuldigte und 169 Betroffene identifiziert in den Akten aus der Zeit zwischen 1946 und 2017. "Nach Kontakten mit 50 Betroffenen und 75 Wissensträgern sowie intensiver Prüfung von Dokumenten und Archivdaten gehen wir Stand heute von 273 Beschuldigten zu Lasten 422 Betroffener aus", erklärte Weber. In seiner Studie werde "neben dem Hellfeld auch das Dunkelfeld betrachtet". (KNA)