Vatikan nimmt Strafprozess gegen verurteilten Kölner Priester auf
Im Fall eines zweimal wegen Missbrauch rechtskräftig verurteilten Priesters hat die Glaubenskongregation im Vatikan einen Strafprozess aufgenommen. Das teilte das Erzbistum Köln am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der inzwischen 87-jährige Ruhestandsgeistliche A. war trotz der Verurteilungen in drei Diözesen als Seelsorger tätig. Erst 2019 verbot ihm der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki priesterliche Dienste.
Der seit 1960 in Köln und dann in Essen-Kettwig wirkende Priester wurde nach den Angaben 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt. Seit 1973 war er an verschiedenen Orten im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein Jahr später kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid.
Fall hatte Ende vergangenen Jahres für heftige Kritik gesorgt
Der Fall hatte Ende vergangenen Jahres für heftige Kritik gesorgt. Nun bestätigte die Erzdiözese Köln Medienberichte, wonach sie und die Bistümer Münster und Essen ein Sondergutachten zu dem Fall in Auftrag gegeben haben. Die im August 2019 fertiggestellte und noch nicht veröffentlichte Expertise sei von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl erarbeitet worden, die auch für das Erzbistum Köln eine unabhängige Untersuchung über den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsfällen präsentieren sollte. Wegen Mängeln, die die Kanzlei selbst bestreitet, hat die Erzdiözese die Veröffentlichung inzwischen gestoppt. Mit dieser Untersuchung hätte auch das Sondergutachten zu A. präsentiert werden sollen, so das Erzbistum.
Das Sondergutachten sei wichtig gewesen, "um auf Grundlage einer zeitnahen Bewertung unter strafrechtlichen und kirchenrechtlichen Aspekten entscheiden zu können, wie mit dem Sachverhalt zügig und entschieden umzugehen ist", hieß es. Es sollte untersucht werden, wer inwieweit Kenntnis von den sexuellen Übergriffen von A. hatte und ob die ergriffenen Maßnahmen den rechtlichen Anforderungen genügten.
In dem Sondergutachten wird laut einem Medienbericht auch dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße Fehlverhalten vorgeworfen. Dem früheren Personalchef im Erzbistum Köln habe 2008 ein mutmaßlich Geschädigter von "massiven sexuellen Übergriffen" durch A. in einem Kindergarten Anfang der 1960er Jahre berichtet. Heße habe den Betroffenen nicht über die Vergangenheit des Geistlichen informiert. Der Erzbischof bestreitet das. (bod/KNA)