Kommission zur Missbrauchsaufarbeitung im Bistum Fulda gebildet
Im Bistum Fulda ist eine Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs aus den vergangenen Jahrzehnten gebildet worden. Sie soll nach Angaben des Bistums vom Freitag im ersten Halbjahr 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Die Kommission wird demnach neun Personen umfassen. Davon würden zwei Personen Missbrauchs-Betroffene sein, die das Bistum noch über einen Betroffenenbeirat benennen will, der gemeinsam mit den Bistümern Mainz und Limburg gebildet werden soll.
Die anderen sieben Personen der Kommission seien bereits gefunden; sie sollen aber erst in den nächsten Wochen namentlich benannt werden. Darunter seien drei Personen, die einen Bezug zum Bistum Fulda hätten, und vier Personen ohne Bistumsbezug.
Die drei Personen mit Bistumsbezug seien ein Mitarbeiter aus dem Archiv, ein in der Aufarbeitung von Missbrauch erfahrener Theologe und ein ehrenamtlich beim Bistum engagierter Jurist. Von den vier Personen der Aufarbeitungskommission ohne Bistumsbezug seien zwei von Landesregierung benannt, zwei weitere Mitglieder kämen aus der Jugendhilfe und der Forensik, also der kriminalistischen Arbeit mit Tätern. Mehrere Kommissionsmitglieder haben demnach einen juristischen Hintergrund.
Gerber: Kommission arbeitet unabhängig
Der seit März 2019 amtierende Fuldaer Bischof Michael Gerber (50) sagte, die Kommission arbeite unabhängig und werde am Ende einen Bericht vorlegen – wie dies in mehreren anderen Bistümern bereits geschehen ist. In anderen Diözesen habe man gesehen, dass dabei auch das Handeln von früheren Bischöfen oder anderen Geistlichen in Frage gestellt werden könne, sagte Gerber. Er gehe davon aus, dass der Bericht der Kommission im Bistum Fulda am Ende auch Namen nennen werde.
Am Mittwoch hatte das Bistum Münster ein Zwischenergebnis der unabhängigen Untersuchung zum sexuellen Missbrauch in der Diözese veröffentlicht. Die Studienautoren, Wissenschaftler der Universität Münster, bescheinigten darin den Bischöfen Joseph Höffner, Heinrich Tenhumberg und Reinhard Lettmann ein "intensives Leitungs- und Kontrollversagen". Die Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte Mitte November ihr Gutachten für die Diözese Aachen vorgestellt. Das Erzbistum Köln hatte die Veröffentlichung eines Berichts derselben Sozietät abgesagt und dies mit methodischen Mängeln begründet. Nun soll bis 18. März 2021 eine neue Untersuchung von einem anderen Rechtsexperten erarbeitet werden. (mpl/KNA)