Missbrauchsgutachten: Erzbistum Köln stellt Zeitplan vor
Das Erzbistum Köln hat den Zeitplan für die Vorstellung seines Missbrauchsgutachtens veröffentlicht. Wie die Erzdiözese am Freitag mitteilte, hat die Kanzlei Gercke & Wollschläger ihre Arbeit abgeschlossen und stellt die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit am Donnerstag, 18. März, um 10 Uhr vor. Die Pressekonferenz wird demnach auf der Internetseite des Erzbistums live gestreamt. Direkt im Anschluss erhielten die Mitglieder des Betroffenenbeirats den ersten Einblick. Danach werde das Gutachten auf der Website der Erzdiözese veröffentlicht, hieß es.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und das Erzbistum stehen seit Monaten wegen ihrer Missbrauchsaufarbeitung in der Kritik. Ein erstes Gutachten hatte Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält. Zugleich wurde im Herbst das zweite Gutachten angekündigt. Dafür seien alle einschlägigen Akten und sonstigen Unterlagen aus dem Erzbistum gesichtet und diverse Funktionsträger angehört worden, hieß es nun. Die Anwälte hätten geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand. Zusätzlich seien Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße erarbeitet worden.
"Solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen"
In den Tagen nach der nun angekündigten Veröffentlichung würden Woelki, Generalvikar Markus Hofmann und Björn Gercke in verschiedenen Gremiensitzungen die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen, hieß es weiter. "Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen", so Woelki. "Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen."
Am 23. März sollen die ersten Konsequenzen aus dem Gutachten vorgestellt werden; erneut um 10 Uhr in Form einer Pressekonferenz. Ab dem 25. März werde dann das wegen äußerungsrechtlicher Bedenken nicht veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zur Einsichtnahme im Kölner Maternushaus ausliegen. Der Link zur Online-Anmeldung soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. Betroffene, Medienvertreter und die Öffentlichkeit könnten dann selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten ziehen, hieß es. (tmg)