Bischof Bätzing will zeitnah neuen Offizial ernennen

Nach Kölner Gutachten: Assenmacher beendet Dienst im Bistum Limburg

Veröffentlicht am 23.03.2021 um 12:49 Uhr – Lesedauer: 

Limburg ‐ Die nächste personelle Konsequenz aus dem Kölner Missbrauchsgutachten: Günter Assenmacher scheidet auch als Offizial des Bistums Limburg zum Monatsende aus. Von seinen Aufgaben im Erzbistum Köln war er bereits vorläufig freigestellt worden.

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Prälat Günter Assenmacher scheidet zum 31. März aus dem Amt des Offizials und Leiters des kirchlichen Gerichts im Bistum Limburg aus. Das gab Bischof Georg Bätzing am Dienstag in Limburg bekannt. Die Entscheidung sei einvernehmlich getroffen worden, hieß es laut Mitteilung der Diözese. Assenmacher wird durch das am Donnerstag vorgestellte Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln belastet. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte Assenmacher, der auch in Köln als Offizial wirkte, unmittelbar nach der Vorstellung von seinen Aufgaben vorläufig freigestellt.

Assenmacher war seit 2010 zusätzlich zu seiner Tätigkeit in Köln auch Offizial des Bistums Limburg. "Mir war er in den vergangenen vier Jahren ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das kirchliche Eherecht", sagte Bätzing, der seit 2016 Bischof von Limburg ist. Seinen Mitarbeitern sei er zudem "ein guter, humorvoller und verlässlicher Vorgesetzter" gewesen. "Für seinen Dienst in Limburg danke ich ihm herzlich", so der Bischof. Zum Monatsende werde Assenmacher die Amtsgeschäfte vorerst an den Vizeoffizial, den Jesuiten Georg Schmidt, übergeben, hieß es in der Mittelung. Bätzing kündigte jedoch an, zeitnah einen neuen Offizial zu ernennen.

Keine konkreten Pflichtverletzungen

Das Kölner Gutachten konnte Assenmacher zwar keine konkreten Pflichtverletzungen nachweisen und bewertete seine Rolle als "nicht zu klären". Er habe allerdings zweimal unzutreffende Rechtsauskünfte erteilt, hieß es. Laut Gutachten verstand Assenmacher seine Rolle als "reaktiv" und erteilte zwar zu einzelnen Fragestellungen Auskunft, ist aber nie ohne Auftrag oder konkrete Anforderung tätig geworden. Die anderen Verantwortlichen seien dagegen angesichts seiner Teilnahme am Beraterstab sexueller Missbrauch und an der Personalkonferenz davon ausgegangen, dass er "über sämtliche Vorgänge im Bilde war und mit Blick auf seine kirchenrechtliche Expertise auf kirchenrechtliche Pflichten hätte hinweisen oder eigeninitiativ hätte tätig werden müssen".

Der Offizial ist Gerichtsvikar des Bischofs und spricht in seinem Namen Recht. Hauptaufgaben des Offizials und seiner Behörde sind die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen. (tmg)