Nachfolger für Assenmacher: Bistum Limburg hat neuen Offizial
Der Kirchenrechtler Olaf Lindenberg wird neuer Offizial des Bischofs von Limburg. Der 54-jährige Priester wird die Leitung des kirchlichen Gerichts zum 1. Mai übernehmen, wie das Bistum am Dienstag mitteilte. Er tritt die Nachfolge von Günter Assenmacher an, der Ende März als Konsequenz aus dem Kölner Missbrauchsgutachten nach elf Jahren Wirken im Bistum Limburg aus dem Amt ausgeschieden ist.
Lindenberg sei "ein erfahrener Seelsorger, ein lebensnaher Priester und ein geistlicher Mensch", sagte Bischof Georg Bätzing, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist. "Das sind wichtige Säulen für ein fruchtbares und segensreiches Wirken an der Spitze des kirchlichen Gerichts."
Lindenberg stammt aus Münster und wuchs in Frankfurt auf. Er studierte Philosophie und Theologie in Frankfurt und Rom, wo er im Oktober 1992 von Bischof Franz Kamphaus zum Priester geweiht wurde. 1996 begann er an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom ein Aufbaustudium in Kirchenrecht und war seit 2003 Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Limburg. Aktuell verantwortet er die Diözesanstelle Berufe der Kirche.
"Ich sehe mich eher als jemanden, der Türen öffnet"
"Ich habe Respekt vor den Aufgaben, die im neuen Amt auf mich warten", sagte Lindenberg. Das Kirchenrecht werde oft als Bremse für Entwicklung, für Wachstum und Aufbruch gesehen. "Ich bin überzeugt, dass dem nicht so ist." Das Kirchenrecht könne Menschen helfen, es gebe Rechtssicherheit und biete Möglichkeiten, verfahrene Situationen zu klären. "Ich sehe mich eher als jemanden, der Türen öffnet, als sie abzuschließen", so Lindenberg.
Vorgänger Assenmacher (69), der auch als Offizial im Erzbistum Köln tätig war, war durch das Kölner Missbrauchsgutachten belastet und unmittelbar nach dessen Vorstellung von Kardinal Rainer Maria Woelki von seinen Aufgaben vorläufig freigestellt worden.
Der Offizial ist Gerichtsvikar des Bischofs und spricht in seinem Namen Recht. Hauptaufgaben des Offizials und seiner Behörde sind die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen. (tmg)